Eine Hürde weniger für E-Signaturen

Please login or
register
17.03.2022
Symbolbild_Digitale Signatur

Neu ist die Online-Identifikation für elektronisches Signieren nicht: Für Finanzdienstleister ist die Online-Identifikation bereits seit längerem erlaubt. Jetzt gilt diese Regelung auch für alle anderen Bereiche. E-Signatur-Anbieterin Skribble wird nun gemeinsam mit Swisscom Trust Services und Intrum ein passendes Angebot lancieren.

Um Verträge mit Schriftformerfordernis rechtsgültig elektronisch signieren zu können, bedarf es einer einmaligen, vorgängigen Identifikation der Signierenden. Dies war in der Schweiz bisher nur im persönlichen Kontakt möglich. «Wenn eine einmalige Signatur gefragt ist, etwa bei Arbeitsverträgen, Mietverträgen oder Einträgen ins Handelsregister, lohnt sich dieser Aufwand nicht», sagt Philipp Dick, CEO des E-Signatur-Spezialisten Skribble. Der Prozess blieb deshalb meist papierbasiert und wurde trotz der technologischen und gesetzlichen Möglichkeit nicht digitalisiert.

Neu ist es dank einer vom BAKOM vorgenommene Anpassung in der TAV-ZertEs-Regelung (Technische und administrative Vorschriften über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate) nun möglich, dass sich Personen in einem Video-Gespräch oder durch das Fotografieren ihres Ausweises mit anschliessender Prüfung identifizieren können. Die Anpassung trat am 15. März 2022 in Kraft. Eine gewisse Erfahrung hat man damit bereits: Im FinTech-Bereich ist dieses Prozedere an der Tagesordnung. Und die Online-Identifikation wurde in der Hochphase der Pandemie kurzfristig für alle Branchen bewilligt.

Diese BAKOM-Anpassung spielt Skribble in die Karten. Zusammen mit Intrum und Swisscom Trust Services arbeitet das TrustTech-Startup nun an einer gemeinsamen Lösung, um die Online-Identifikation für elektronisches Signieren zu ermöglichen. Die Lancierung der Lösung soll noch im zweiten Quartal erfolgen. Als One-Stop-Shop für elektronisches Signieren liefert das Zürcher Startup bereits für jede Art von Vertrag die rechtlich passende elektronische Signatur. Intrum fungiert als zertifizierter Identifikationspartner und die Swisscom verwaltet die Identitätsdaten und ist Zertifizierungsstelle.

Die vorgängige Identifikation ist nur für den höchsten E-Signatur-Standard notwendig: Die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Die QES hat die höchste Beweiskraft und kommt zur Anwendung, wenn das Gesetz die Schriftlichkeit fordert oder wenn ein Unternehmen Risiken minimieren will.

(press release / FR)

0Comments

More news about

Skribble AG

Company profiles on startup.ch

Skribble AG

rss