Bundesrat will Innovationsfonds für Scale-ups

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22.06.2022
Schweizer Franken

Der Bundesrat hat einen Richtungsentscheid zugunsten eines branchenneutralen Schweizer Innovationsfonds getroffen. Dieser soll die Finanzierung von Start-ups insbesondere während der Wachstumsphase und namentlich in den Bereichen Dekarbonisierung und Digitalisierung verbessern. Zudem soll der Technologietransfer verbessert werden. - Update: Ende September 2023 wird ein neuer Vorstoss im Ständerat diskutiert.  

(Version française de ce texte)

Die Schweiz soll auch mittel- und langfristig zu den produktivsten, wettbewerbsfähigsten und innovativsten Standorten der Welt gehören und langfristig Arbeitsplätze, Wertschöpfung und Steuersubstrat sichern können. Im Ausgang aus der Covid-19-Krise prüfte der Bundesrat neue Ansätze zur Erreichung dieser Ziele.

Im August 2021 hatte der Bundesrat deshalb das WBF beauftragt, die Vor- und Nachteile eines Schweizer Innovationsfonds zu untersuchen. Dabei sollte ausgelotet werden, inwiefern durch einen solchen Fonds der Risikokapitalmarkt in der Schweiz erweitert und damit die Wachstumschancen innovativer Unternehmen in der Schweiz verbessert werden könnten.

Die Analysen haben gezeigt, dass ein Innovationsfonds den Reifegrad des Schweizer Risikokapitalmarktes erhöhen, dessen Widerstandsfähigkeit stärken und damit die Standortattraktivität der Schweiz verbessern kann. Ein Innovationsfonds trägt weiter dazu bei, den Wegfall einzelner Instrumente der europäischen Rahmenprogramme zu kompensieren.

Konkrete Vorschläge Anfang 2023

Als neuer Bestandteil der Schweizer Innovationspolitik soll der Innovationsfonds das Innovationsökosystem insgesamt langfristig stärken sowie die bestehenden Innovationsförderinstrumente, insbesondere jene der Innosuisse, ergänzen. Der Bundesrat will dabei den Fokus auf die Scale-up-Phase sowie auf die Bereiche Dekarbonisierung und Digitalisierung legen. Das WBF wird dem Bundesrat bis Ende Januar 2023 die Eckwerte eines Innovationsfonds und mögliche Finanzierungsvarianten unterbreiten. 

Update 25. 9. 2023 

Der Bundesrat hat das Geschäft vorerst auf Eis gelegt. Um die Behandlung wieder voranzutreiben, hat die Ständerätin Johanna Gapany einen Vorstoss zur Schaffung eines Innovationsfonds lanciert, der Ende September im Rat behandelt wird.  

Mögliche Varianten für die Ausgestaltung des Innovationsfonds wurden bereits in einer Studie im Auftrag des Seco geprüft. Eine Zusammenfassung der Studie erschien auf der Plattform "Die Volkswirtschaft".

Verbesserung des Technologietransfers

Ein neuer Prüfbericht des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) identifiziert Verbesserungspotenzial in verschiedenen Bereichen der Wissensnutzung aus der Forschung im Start-up-Ökosystem. Zu den nun vorgesehenen Verbesserungen gehören Leitlinien für eine transparente Regelung des Geistigen Eigentums an Hochschulen. Im Weiteren eine Unterstützung von Hochschulen beim Kompetenzaufbau bezüglich Patentierung sowie bei der Anschubfinanzierung für Patentkosten. Auch könnte der Aufbau von unternehmerischen Initiativen an Hochschulen unterstützt werden.

Die Umsetzung dieser Massnahmen liegt in der Kompetenz der Hochschulen. Die zuständigen Gremien werden prüfen, ob die projektgebundenen Beiträge nach Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz, welche von Bund und Kantonen getragen werden, einen Rahmen für eine entsprechende Förderung in der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 bieten könnten.

Zu den Massnahmen zur Verbesserung der Standortattraktivität für Start-ups im Bereich Bildung, Forschung und Innovation gehört auch die kürzlich beschlossene Revision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation, mit der Innosuisse ab 2023 neu die Möglichkeit hat, Innovationsprojekte von Jungunternehmen zur Vorbereitung ihres erstmaligen Markteintritts direkt zu fördern.

(Press release / SK) 
Bild: JS Lievano / Adobe

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