Bundesrat: Schweizer Risikokapitalmarkt funktioniert gut

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28.06.2012
Der Bundesrat hat am 27. Juni 2012 den Bericht "Risikokapital in der Schweiz" verabschiedet. Der Bericht liefert die erste Gesamtschau des Bundes über den Schweizer Risikokapitalmarkt. Insgesamt wird dieser Markt als funktionierend beurteilt. Punktuelle Verbesserungen der Rahmenbedingungen sind beispielsweise bei steuerlichen Fragen oder im Aktienrecht geplant.

Der Bericht "Risikokapital in der Schweiz" kommt zum Schluss, dass der Risikokapitalmarkt in der Schweiz grundsätzlich gut funktioniert. Ein besonderer Fokus wird im Bericht auf die neu gegründeten Unternehmen in den wachstumsstarken Sektoren gelegt, da sie wesentlich zur Erneuerung der Wirtschaftsstrukturen beitragen. Schätzungen gehen davon aus, dass Jungunternehmen in den letzten 10 Jahren über 350‘000 der heutigen Arbeitsplätze geschaffen haben. Deshalb schenken auch Bund, Kantone und Gemeinden dieser Kategorie von Unternehmen besondere Aufmerksamkeit. Gute Rahmenbedingungen für junge Unternehmen sind wichtig für die Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit einer Volkswirtschaft.

Der Bundesrat stellt fest, dass in den letzten Jahren weder im Bereich der Innovation noch im Informationsaustausch zwischen Investoren und Jungunternehmen bedeutende Probleme festgestellt werden konnten. Dies gilt auch für die Bereitstellung von Risikokapital.

Allerdings bildet gemäss den verfügbaren Daten und Rückmeldungen von Experten die Finanzierung in der frühen Phase der Unternehmensgründung eine Hürde. In der verstärkten Kommerzialisierung von Forschungsresultaten besteht noch weiteres Potenzial. Das in einer frühen Phase naturgemäss höhere Risiko führt zu einer Zurückhaltung bei den Investoren. Die weniger ausgeprägte Unternehmer- und Risikokultur in der Schweiz vergrössern die Hürden für Jungunternehmen weiter.

Um die Rahmenbedingungen für den Risikokapitalmarkt weiter zu verbessern, sind folgende Massnahmen geplant:

  • Heute besteht eine gewisse Unsicherheit, ab wann Kapitalgewinne als privat und somit steuerfrei gelten und wann die Grenze zum gewerbemässigen Wertschriftenhandel überschritten wird (Quasi-Wertschriftenhandel). Damit die Rechtssicherheit in diesem Bereich gestärkt wird, sieht die Eidgenössische Steuerverwaltung vor, das bestehende Kreisschreiben, das die Auslegung bestehender rechtlicher Grundlagen präzisiert, im Laufe des Jahres 2012 anzupassen. Dies ist insbesondere relevant für sogenannte "Business Angels", d.h. vermögende Privatpersonen, welche sich am Unternehmen finanziell beteiligen und die Jungunternehmen auch mit Expertise und Kontakten unterstützen.
  • Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III plant der Bundesrat die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital sowie Verbesserungen beim System des Beteiligungsabzugs für juristische Personen. Davon sollen insbesondere junge Unternehmen profitieren.
  • Die zurzeit noch im Parlament hängige Aktienrechtsrevision sieht als neues Instrument zur Kapitalerhöhung bzw. -herabsetzung das Kapitalband vor: Die Generalversammlung kann den Verwaltungsrat ermächtigen, das Aktienkapital während einer bestimmten Dauer innerhalb einer bestimmten Bandbreite herauf- und herabzusetzen. Gerade junge Unternehmen erhalten dadurch mehr Flexibilität und sparen sich Notariatsgebühren, die sonst bei Kapitaländerungen anfallen.

Der Fokus auf die ständige Verbesserung der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen hat sich auch für den Risikokapitalmarkt bewährt. In den letzten Jahren wurden verschiedene Massnahmen zur Stärkung der Unternehmen umgesetzt. Ein Beispiel ist die vom Volk beschlossene Unternehmenssteuerreform II, bei der mit Anpassungen der Dividendenbesteuerung oder des Beteiligungsabzugs die steuerliche Begünstigung der Selbstfinanzierung gemildert wurde.

Der 57 Seiten starke Bericht kann hier oder auf der Webseite der Bundesverwaltung heruntergeladen werden.

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