Absolventen aus Drittstaaten: Die Debatte geht in die nächste Runde

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05.06.2023
Bundeshaus

Heute Montag wurde die Vorlage des Bundesrates zur erleichterten Arbeitsbewilligungen für Drittstaaten-Angehörige mit Schweizer Hochschulabschluss beraten. Die zuständige Kommission empfahl dem Rat gar nicht erst auf das Geschäft einzutreten, womit die Erleichterung definitiv nicht zustande gekommen wäre. Der Rat ist der Empfehlung nicht gefolgt. Nun liegt der Ball wieder bei der Ständerats-Kommission. Vor der Debatte hatten Wirtschaftsverbände, darunter die Swiss Startup Association, an den Ständerat appelliert, die Vorlage des Bundesrates zu behandeln. -Updated - 

Aufgrund ihrer hohen Qualität ziehen Schweizer Hochschulen sehr viele Studierende aus dem Ausland an. Wollen Personen, die ursprünglich aus Ländern von ausserhalb der EU und der EFTA kommen, nach ihrem Abschluss hierzulande arbeiten, stehen sie allerding vor mehreren Hürden. Erstens darf das Arbeitskräftekontingent noch nicht ausgeschöpft sein. Zweitens muss das Unternehmen nachweisen, dass ein Fachkräftemangel besteht und die Person aus dem Drittstaat mit dem Schweizer Abschluss über die nötigen und passenden Qualifikationen für den hochspezialisierten Job verfügt.

Für Startups sind die Hürden relevant, da sie häufig direkt von der Hochschule rekrutieren. Zudem betrifft die Regelung auch Mitgründerinnen und -gründer von Startups.

Mit der Überweisung der Motion Dobler (17.3067) an den Bundesrat hat das Parlament 2019 gefordert, diese Schwierigkeit anzugehen und den Zugang zum Arbeitsmarkt für Drittstaaten-Absolventinnen und -Absolventen Schweizerischer Hochschulen zu vereinfachen. Der Bundesrat hat in seinem Vorschlag zur Gesetzesänderung (22.067) eine Ausnahme von den Kontingent-Höchstzahlen vorgesehen.

Der Nationalrat hat der Gesetzesänderung mit Modifikationen zugestimmt. Heute wurde das Geschäft im Ständerat traktandiert. Die zuständige Kommission hatte dem Rat «Nichteintreten» empfohlen. Wäre der Rat dieser Empfehlung gefolgt, wäre der politische Prozess beendet gewesen. Der Rat folgte der Empfehlung mit 24 zu 20 Stimmen knapp nicht und verwies das Geschäft zurück an die Kommission, die nun eine Entscheidungsvorlage erarbeiten muss. 

Am Wochenende hatten eine ganze Reihe von Wirtschaftsverbänden an den Ständerat appelliert, auf das Geschäft einzutreten. Die Verbände wiesen auf den Fachkräftemangel und die bürokratischen Hürden bei der Rekrutierung hin aber auch darauf, dass die Ausgaben für die Ausbildung der Drittstaaten-Angehörigen fehlinvestiert worden sind, wenn diese nicht auch in der Schweiz arbeiten können. Zudem zeigten sie auf, wie eine Erleichterung verfassungsgemäss umsetzbar ist.

Die Organisationen hinter der Erklärung decken ein breites Spektrum ab. Mit dabei ist die Swiss Startup Association, digitalswitzerland, die Swiss Biotech Association, Economiesuisse, der Schweizerische Arbeitgeberverband oder auch Swissmem. Auf den Appell wurde während der Debatte im Rat etwa von Ruedi Noser hingewiesen. Die Erklärung kann unten heruntergeladen werden. 

(Stefan Kyora)

 

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