Bundesrat skeptisch gegenüber Steuererleichterungen für Start-ups

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13.09.2013

Der Bundesrat anerkennt die volkswirtschaftliche Bedeutung von Jungunternehmen. Erleichterungen bei der Gewinnsteuer beurteilt er allerdings kritisch. Sie seien für die Firmen wenig relevant und würden gleichzeitig ein hohes Risiko für Einnahmeausfälle bergen. Dies schreibt der Bundesrat in einem Bericht, den er heute verabschiedet hat und damit ein Postulat aus dem Nationalrat erfüllt.

Im Bericht prüfte der Bundesrat insbesondere, ob neu gegründete innovative Unternehmen während maximal sechs Jahren von der Stempelabgabe und der Kapitalsteuer befreit werden und ihre Gewinne zu einem sehr vorteilhaften Satz besteuert werden sollen. In der Schweiz werden jährlich etwa 12‘000 Unternehmen gegründet, wovon sich fünf Jahre nach der Gründung etwa die Hälfte noch wirtschaftlich betätigt.

Im Bericht hält der Bundesrat fest, dass eine steuerliche Förderung in Bezug auf die Gewinnsteuern, grundsätzlich wenig Relevanz für Jungunternehmen aufweist: Erstens weist die Schweiz im internationalen Vergleich eine moderate Unternehmensbesteuerung auf. Zweitens erzielen Unternehmen in den ersten Jahren typischerweise nur geringe steuerbare Gewinne. Drittens sehen sich Start-up-Unternehmen mit zahlreichen anderen nicht-steuerlichen Herausforderungen (z.B. Finanzierung, Management, Regulierungen, etc.) konfrontiert.

Gleichzeitig sei es schwierig, taugliche Kriterien zu bestimmen, mit Hilfe derer Unternehmen als „innovative Start-up-Unternehmen“ eingegrenzt werden könnten. Deswegen wären die mit einer allgemeinen steuerlichen Förderung verbundenen Einnahmerisiken substantiell.

Möglicherweise können Start-ups in Zukunft aber auf einem anderen Weg zu Steuererleichterungen kommen. Im Bericht heisst es auch: „Nichtsdestotrotz bleibt es eine Daueraufgabe, die Rahmenbedingungen ständig zu prüfen und allfällige Massnahmen vorzusehen, damit die Schweiz ihre gute Stellung im internationalen Vergleich halten und weiter ausbauen kann. Hierzu wird der Bundesrat anlässlich der Beantwortung des Postulats 10.3894 “Steuerliche Fördermassnahmen im Bereich der Forschung und Entwicklung“ eingehend prüfen, ob eine Förderung von Innovationen über das Steuersystem – von der auch Start-ups, die Forschung und Entwicklung betreiben, profitieren würden – gerechtfertigt werden kann.“

Der vollständige, 15-seitige Bericht kann unten heruntergeladen werden.

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