Zentralschweizer Innovationspreis: Bewerbungsfrist bis Ende Mai

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17.05.2013
Industrie und Handelskammer Zentralschweiz logo

Noch bis zum 31. Mai können sich innovative Unternehmen für den Preis der Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz bewerben. Gesucht sind Innovationen mit Potenzial, die bereits auf dem Markt Erfolge verbuchen können.

Der Innovationspreis der Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz ist der erste, älteste und traditionsreichste Unternehmenspreis in der Zentralschweiz. Er wird jährlich natürlichen und juristischen Personen mit Sitz oder Wohnsitz in der Zentralschweiz verliehen.

Die öffentliche Anerkennung soll erhalten, wer sich mittels besonders innovativer, einzigartiger oder aussergewöhnlicher Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse hervorgetan hat.

Vergeben wird jeweils ein mit 10‘000 Franken dotierter Hauptpreis sowie einer oder mehrere Anerkennungspreise. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Mai. Eingabeberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in den Kantonen Luzern, Uri, Schwyz, Ob‐ und Nidwalden.

Die eingereichten Wettbewerbsbeiträge werden durch die Jury nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Originalität und Höhe des Innovationsgrades (Neuheit im Vergleich zum Stand der Technik respektive state of the art)
  • Markterfolg bzw. –chancen (Marktfähigkeit, bereits realisierter und zu erwartender Markterfolg, Marktpotential etc.)
  • Unternehmerische Leistung (Risikobereitschaft, Erkennung von Marktnischen, Marketingstrategie etc.)
  • Nutzen für Gesellschaft und Umwelt (praktischer Nutzen, Umweltfreundlichkeit in Herstellung, Gebrauch und Entsorgung etc.)

Weitere Informationen auf der Webseite der Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz.

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