Unternehmen sollen mehr Zeit für Verlustverrechnung erhalten

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30.06.2023

Startups brauchen in der Regel mehrere Jahre bis sie Gewinn erwirtschaften. Nun soll die Möglichkeit, frühere Verluste mit Gewinnen zu verrechnen von sieben auf zehn Jahre ausgedehnt werden. Der Bundesrat hat eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt.

Nach dem Willen des Parlaments soll die Verlustverrechnungsperiode für Unternehmen von sieben auf zehn Jahre ausgedehnt werden. Neben Unternehmen, die von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen waren, kommt die neue Regelung insbesondere auch Startups zu gute.

Zur Umsetzung der vom Parlament im Juni 2022 überwiesenen Motion 21.3001 soll im Bundesgesetz über die direkte Bundesteuer (DBG) und im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) die Verlustverrechnungsperiode von sieben auf zehn Jahre erstreckt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Juni 2023 die Vernehmlassung eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis am 19. Oktober 2023.

Die Mindereinnahmen einer Ausdehnung der Verlustverrechnungsperiode für Bund, Kantone und Gemeinden können ab 2028 entstehen. Erstens ist dies der Fall, wenn Gesellschaften, die hohe Verluste gemacht haben, nach erfolgreicher Sanierung wieder Gewinne schreiben, die Verluste aber nicht innert sieben Jahren vollständig verrechnet werden können; zweitens, wenn Start-Up-Unternehmen erst nach einer längeren Verlustphase Gewinne schreiben. Die Mindereinnahmen sollten sich in typischen Jahren in eher bescheidenem Rahmen bewegen, lassen sich aber mangels statistischer Daten nicht näher abschätzen.

(Press release / SK)

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