Schweizerischer Innovationspark startet mit vier Standorten

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04.09.2014

Der Bundesrat hat die von den Kantonen beantragte Startaufstellung des schweizerischen Innovationsparks gutgeheissen. Demnach soll der Innovationspark vorerst mit zwei Hub- und zwei Netzwerkstandorten in Zürich, Lausanne, im Aargau und in der Nordwestschweiz starten. Der Innovationspark Zürich entsteht auf dem Flugplatzareal in Dübendorf.

Die Kantone haben Ende Juni 2014 ihr Umsetzungskonzept des künftigen schweizerischen Innovationsparks einstimmig zuhanden des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF verabschiedet und die umfangreichen Dossiers der einzelnen Kandidaturen dem WBF übergeben. In ihrem Konzept hatten die Kantone die Ausgestaltung des schweizerischen Innovationsparks skizziert und eine Startaufstellung vorgeschlagen. Diese wurde nun vom Bundesrat bestätigt.

Zwei Hubs, zwei Netzwerkstandorte
Damit findet das von den Kantonen vorgeschlagene Hub- und Netzwerkmodell definitiven Eingang in die bundesrätliche Botschaft: Die beiden Hubstandorte kommen im Umfeld der beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen zu liegen, wobei für den Hub Zürich ein anderes Ausgestaltungsmodell als für den Hub Lausanne vorgesehen ist. Als Netzwerk­standorte sind das Projekt des Kantons Aargau sowie das Projekt der Nordwestschweiz der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Jura vorgesehen.

Flugplatz Dübendorf wird zum Hubstandort
Der Bund will den bisherigen Militärflugplatz Dübendorf künftig als ziviles Flugfeld mit Bundesbasis nutzen sowie auf einem Teil des Areals die Errichtung eines Innovationsparks durch den Kanton Zürich ermöglichen. Der Bundesrat hat am Mittwoch einen entsprechenden Antrag der drei Departemente UVEK, VBS und WBF gutgeheissen. Damit wird sichergestellt, dass die grösste strategische Landreserve des Bundes für kommende Generationen erhalten bleibt. Während der mehrjährigen Übergangsphase wird die Luftwaffe den Standort weiterhin als Militärflugplatz nutzen.

Am bisherigen Flughafenkopf soll der Hubstandort Zürich des nationalen Innovationsparks entstehen. Der Bundesrat hat hierzu eine Fläche von etwa 70 Hektar reserviert. Diese soll dem Kanton Zürich in mehreren Etappen zur Verfügung gestellt werden. Bis Ende 2014 werden die Einzelheiten dieser Landabgabe geklärt - dann wird der Bundesrat über die konkrete landesweite Ausgestaltung des nationalen Innovationsparks entscheiden und das Geschäft ans Parlament überweisen.

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