Schweizer Teilnahme an EU-Forschungsprogramm gefährdet

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12.02.2014

Anfang Januar ist das neue EU-Forschungsrahmenprogramm „Horizon 2020“ gestartet. In welcher Form Schweizer Start-ups und Forscher am 80-Milliarden-Programm teilnehmen können, ist nach der Abstimmung zur Personenfreizügigkeit unklar.

Horizon 2020 ist das neue europäische Rahmenprogramm für Forschung und Innovation mit einem Gesamtbudget von 80 Milliarden Euro. Bisher war vorgesehen, dass die Schweiz als assoziierter Staat an diesem Rahmenprogramm teilnehmen kann. Die entsprechenden Verhandlungen waren in der Endphase und sollten im Februar abgeschlossen werden. Nun sind sie gestoppt. Die EU verknüpft ihre Zustimmung zur Assoziierung mit einer Zustimmung der Schweiz zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien.

In einem Interview mit SRF1 sagte der EU-Botschafter Richard Jones zu diesem Thema: „Dieses Abkommen ist direkt mit der Freizügigkeit gekoppelt. Es macht keinen Sinn, eine enge Zusammenarbeit in der Forschung zu haben, wenn es keine Freizügigkeit gibt. Diese Verbindung gab es immer. Der nächste Schritt in Sachen Freizügigkeit ist für uns deren Erweiterung auf Kroatien. Der Ministerrat hat das Erweiterungsprotokoll heute verabschiedet. Solange die Schweiz dieses nicht auch unterzeichnet hat, macht es keinen Sinn, das Forschungsabkommen zu unterschreiben.“

Damit ist unklar, ob die Schweiz an Horizon 2020 als assoziierter Staat teilnehmen kann. Die Unklarheit ist sehr problematisch, denn Horizon 2020 ist bereits gestartet und die ersten Ausschreibungen sind lanciert. Jetzt müssten sich Schweizer Unternehmen und Forscher um eine Teilnahme an einzelnen Projekten bewerben.

Die europäischen Forschungsprogramme haben für Schweizer Start-ups eine grosse Bedeutung. Zahlreiche Jungfirmen konnten mit Hilfe der Rahmenprogramme in den letzten Jahren Neuentwicklungen mitfinanzieren. Anders als bei der Förderung durch die KTI fliesst bei den EU-Programmen auch Geld direkt in die Unternehmen. Gerade für Jungfirmen mit knappen Mitteln eine attraktive Angelegenheit.

Kann die Schweiz nicht als assoziierter Staat teilnehmen, bliebe noch die Teilnahme als Drittstaat. Allerdings müssten dann die Beiträge für die Schweizer Teilnehmenden direkt von der Schweiz bezahlt werden. Bisher überwies die Schweiz jeweils Gelder nach Brüssel für die Teilnahme am Programm. Da die Projekte nach dem Wettbewerbsprinzip finanziert werden, floss dann jeweils mehr Geld in die Schweiz zurück, als eingezahlt worden war. Dieser Vorteil würde mit einer Teilnahme als Drittstaat entfallen. Zudem könnten Schweizer Teilnehmer keine Projekte mehr leiten.

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