Schweizer Medtech Startups sorgen für zwei Premieren

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10.12.2021
Symbolbild gruene Ampel

Sleepiz One+ ist das erste CE-zertifizierte berührungslose Gerät zur Überwachung der Vitalparameter in Europa. Und für den treppensteigenden Rollstuhl Scewo BRO wurde eigens eine neue Kategorie im deutschen Hilfsmittel-Verzeichnis des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen geschaffen. Beides erleichtert Patientinnen und Patienten den Zugang zu den Innovationen.

Sleepiz hat für Sleepiz One+ die CE-Zertifizierung der Klasse IIa gemäß der neuen europäischen Medizinprodukteverordnung (EU MDR) erhalten. Für Ärzte bedeutet diese Zertifizierung, dass sie ihren Patienten nun Sleepiz One+ zur kurz- oder langfristigen Überwachung der Atmung verschreiben können, um bessere Einblicke in ihren physiologischen Zustand und den Fortschritt oder die Remission ihrer Krankheit zu erhalten.

Sleepiz One+ ist das erste Atemmessgerät, das Patienten berührungslos beobachtet und die entsprechenden Daten aufzeichnet. Dies ermöglicht den Einsatz in der gewohnten Umgebung statt im Schlaflabor. Gleichzeitig lassen sich völlig neue Erkenntnisse über den Gesundheitszustand eines Patienten gewinnen, und die Ärzte sind nicht mehr auf Stichprobenmessungen angewiesen, sondern können von kontinuierlichen Daten und Trendanalysen profitieren.

Scewo BRO: Kostenübernahme in Deutschland vereinfacht

Der Scewo BRO hat in Deutschland eine Hilfsmittelnummer erhalten. «Dies ist ein weiterer wichtiger Meilenstein», kommentiert das Team des Startups in einem LinkedIn Post. Das deutsche Hilfsmittelverzeichnis umfasst alle Hilfsmittel, welche aufgrund ihrer Funktionen und des medizinischen Nutzens verordnungsfähig sind. Es schafft einen Überblick zur Leistungspflicht der Krankenkassen und dient diesen sowie anderen Beteiligten der medizinischen Versorgung (Ärztinnen und Ärzte, andere Versicherungen etc.) als Orientierungshilfe.

Die Hilfsmittelnummer wird vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV Spitzenverband) vergeben. Wird ein Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen, so wird dadurch seine Funktionstauglichkeit, Sicherheit und sein medizinischer Nutzen bestätigt. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse wird vereinfacht, da die notwendigen Informationen im Hilfsmittelverzeichnis zu finden sind. 

Eine Hilfsmittelnummer garantiert indes noch keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Scewo gibt in einem Blogpost Tipps für einen erfolgsversprechenden Antrag.

(Press release / SK)

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