National- und Ständerat verabschieden Innosuisse-Gesetz

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Stefan Kyora

20.06.2016

Im Rahmen der Schlussabstimmungen der Frühjahrssession haben National- und Ständerat dem Innosuisse-Gesetz zugestimmt.

Das Innosuisse-Gesetz schafft die Grundlage zur Umwandlung der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) in eine öffentlich-rechtliche Anstalt. Sie erhält damit angemessenere Strukturen und mehr Flexibilität, um ihren Zweck noch besser zu erfüllen.

Das Gesetz legt die Organisation der neuen Anstalt mit der Bezeichnung «Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse)» fest und weist ihr die bisherigen Aufgaben der KTI zu. Die Vorlage sieht eine klare Zuteilung von Zuständigkeiten auf die festgelegten vier Organe vor: Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, Innovationsrat und Revisionsstelle. Dabei werden eine umfassende Trennung zwischen den strategischen und operativen Aufgaben sowie eine unabhängige Aufsicht gewährleistet. Als öffentlich-rechtliche Anstalt wird die neue Agentur die Möglichkeit haben, sich im Rahmen der strategischen Ziele des Bundesrates an nicht gewinnorientierten Rechtsträgern zu beteiligen und sich Drittmittel zu beschaffen. Sie wird zudem Reserven bilden können.

Differenzen zwischen National- und Ständerat gab es nur wenige. Der Nationalrat als Erstrat hatte drei Änderungen gegenüber der Vorlage des Bundesrates eingebracht:

  • Die Mitglieder des Innovationsrats sollten nicht nur einmal, sondern zweimal wiedergewählt werden können.
  • Die Reserven der Innosuisse sollten nicht nur 10 % sondern 15% des jeweiligen Jahresbudgets nicht überschreiten dürfen.
  • Der wissenschaftliche Nachwuchs soll auch mit zinslosen Darlehen gefördert werden können.

Der Ständerat beharrte bei der Wiederwahl der Mitglieder des Innovationsrates und bei den Reserven auf dem Vorschlag des Bundesrates. Dem stimmte im Rahmen der Differenzbereinigung auch der Nationalrat zu.

In der Schlussabstimmung nahm der Nationalrat das Innosuisse-Gesetz mit 130 zu 65 Stimmen an, der Ständerat stimmte mit 41 zu 3 Stimmen zu. Das Gesetz unterliegt dem fakultativen Referendum.

Mehr Informationen zu den parlamentarischen Beratungen des Gesetzes auf parlament.ch.

 

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