Mehr Rechtssicherheit für Innovationen, weniger Bürokratie

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28.03.2024
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An der diesjährigen Frühlingssession haben die Parlamentarierinnen und Parlamentarier die Vorlage zur Revision des Patentgesetzes gutgeheissen und eine Motion mit der Forderung nach mehr Spielraum in der Lebensmittelverordnung für Tests mit Novel Food an den Bundesrat überwiesen. Zudem hat der Bundesrat das Unternehmensentlastungsgesetz in Kraft gesetzt.

Stand heute wird bei der Vergabe von Patenten in der Schweiz nicht überprüft, ob es sich bei der angemeldeten Erfindung tatsächlich um eine Innovation handelt. Deshalb ist die Gültigkeit von hierzulande ausgestellten Patenten nicht per se gegeben. Wer auf Nummer sicher gehen will, muss den ressourcenintensiven Umweg über die EU nehmen und sich um ein vollgeprüftes, auf die Schweiz ausgedehntes europäisches Patent bemühen.

Schweiz kann künftig vollgeprüfte Patente erteilen

Das Gesetz und somit auch die Praxis in Bezug auf die Erteilung Schweizer Patente werden nun angepasst: Sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat haben sich in der Schlussabstimmung anlässlich der Frühlingssession 2024 einstimmig für die Änderungen und Neuerungen im Patentgesetz ausgesprochen. Die Schweiz kann damit analog der Praxis in anderen Staaten künftig ebenfalls ein vollgeprüftes Patent anbieten. Damit wird die Rechtssicherheit erhöht. Die schnelle und kostengünstige Variante des ungeprüften Patents bleibt als Option bestehen.

Im Gesetz ist ebenfalls geregelt, dass der Beschwerdeweg abgekürzt wird und direkt ans Bundespatentgericht führt und Beschwerden Dritter werden grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung haben. Dies betrifft insbesondere Patente im Bereich der Biotechnologie und in Bezug auf den menschlichen Körper. Der Anstoss zur Patentrechtsrevision geht auf die im Jahr 2019 überwiesene Motion Hefti «Für ein zeitgemässes Schweizer Patent» (19.3228) zurück.

Mehr Spielraum für Tests mit Novel Food

Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat der Motion (23.3408) von Meret Schneider (Grüne) zugestimmt. Damit wird der Bundesrat beauftragt, die Lebensmittelverordnung anzupassen, damit künftig für neuartige Lebensmittel – sogenanntes Novel Food – die Möglichkeit besteht, diese zu testen. Damit könne das Innovations- und Marktpotenzial frühzeitig eingeschätzt werden, etwa mit Pre-Market-Tests, für welche zurzeit ebenfalls Bewilligungen durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit erforderlich sind.

Stärkung von EasyGov und weniger Bürokratie

Der Bundesrat setzt das Unternehmensentlastungsgesetz (UEG) gestaffelt in Kraft. Dies hat er am 15. März 2024 beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die Regulierungskosten der Unternehmen zu senken und die Digitalisierung von Behördenleistungen zu fördern.

Am 1. April 2024 treten Regelungen über die zentrale elektronische Plattform zur Erbringung von Behördenleistungen in Kraft. Diese Bestimmungen betreffen insbesondere die Bearbeitung von Personendaten. Diese sind für den laufenden Betrieb und Ausbau von EasyGov erforderlich.

Am 1. Oktober 2024 folgen Artikel, welche die obligatorische Prüfung von Entlastungsmöglichkeiten und Regulierungskostenschätzungen bei neuen Erlassen, die Überprüfung von Entlastungspotenzial bei bestehenden Regulierungen (sog. Bereichsstudien) und ein Monitoring beinhalten.

Der Artikel 11 des Gesetzes verpflichtet Bundesbehörden, kantonale Behörden und mit Verwaltungsaufgaben betraute Dritte (beim Vollzug von Bundesrecht) dazu, digitale Behördenleistungen auf EasyGov zugänglich zu machen. Da diese Bestimmung eine konkretisierende Verordnung erfordert, wird Artikel 11 UEG mit der dazugehörenden Verordnung voraussichtlich im 2026 in Kraft gesetzt.

Einen guten Überblick über das Geschehen in Parlament, Bundesrat und Verwaltung bietet der Newsletter der Swiss Entrepreneurs & Startup Association SWESA. Mitglieder bekommen den Newsletter direkt zugeschickt. Er wird von der SWESA auch über ihren LinkedIn Account geteilt.

(Fabienne Roos)
Bild: Fotolia / sdecoret

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