Weder Erleichterungen für Absolventen noch Startup Visa

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Stefan Kyora

12.05.2017
Bundeshaus

Der Bundesrat lehnt zwei Motionen von Ruedi Noser und Marcel Dobler ab. Gefordert wurden ein Startup Visum, sowie die einfachere Erteilung von Arbeitsbewilligungen für Hochschulabgänger von ausserhalb der EU.

Im Frühjahr wurden im Parlament gleich zwei Vorstösse eingereicht, die den Fachkräftemangel insbesondere für Startups mildern sollen. Ständerat Ruedi Noser fordert in seiner Motion vom Bundesrat die Einführung einer neuen Kategorie von Arbeitsbewilligungen für ausländische Personen, die in der Schweiz ein Unternehmen gründen oder in ein in der Gründung begriffenes Unternehmen investieren wollen. Mit einem unbürokratischen Zulassungsverfahren und möglichst einfachen Zulassungsvoraussetzungen sollen Anreize geschaffen werden, um innovative Köpfe in die Schweiz zu holen.

In der Motion von Nationalrat Marcel Dobler wird der Bundesrat aufgefordert, im Rahmen der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) die Voraussetzungen zu schaffen, damit ausländische Masterabsolventen und Doktoranden von universitären Hochschulen der Schweiz aus Bereichen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel einfach und unbürokratisch in der Schweiz bleiben können. Das Ziel ist zu verhindern, dass die hier teuer ausgebildeten jungen Spezialistinnen und Spezialisten aus Drittstaaten das Land verlassen, weil sie aufgrund von ausgeschöpften Kontingenten nach ihrem Abschluss nicht direkt angestellt werden können.

Der Bundesrat hat diese Woche Stellung zu den beiden Motionen genommen. In beiden Fällen beantragt er dem Parlament die Ablehnung, da die bestehenden Regelungen seiner Ansicht nach ausreichten.

Im Fall der Motion von Marcel Dobler weist der Bundesrat auf bestehende Erleichterungen für Hochschulabgänger hin. So kommt für diese Personenkategorie namentlich der Inländervorrang nicht zur Anwendung, wenn ihre Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist. Deswegen ist der Bundesrat der Ansicht, dass mit den bestehenden erleichterten Zulassungsvoraussetzungen für ausländische Absolventinnen und Absolventen von Schweizer Hochschulen dem Anliegen des Motionärs bereits heute Rechnung getragen werden kann.

In seiner Stellungnahme zur Motion von Ruedi Noser erwähnt der Bundesrat, dass eine Bewilligung zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit von Drittstaatsangehörigen erteilt werden könne, wenn dies dem gesamtwirtschaftlichen Interesse entspricht und die dafür notwendigen finanziellen und betrieblichen Voraussetzungen erfüllt werden. Insgesamt würden jährlich rund 50 bis 100 Drittstaatsangehörige mit Zustimmung des Staatssekretariats für Migration zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit zugelassen. Die Schaffung einer speziellen Kategorie von Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen für ausländische Personen, welche in der Schweiz ein Unternehmen gründen oder in ein in der Gründung begriffenes Unternehmen investieren wollen, ist deshalb aus Sicht des Bundesrates nicht erforderlich.

Bild: Parlamentsdienste 3003 Bern

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