Neuer Bericht: Was Startups vom Bundesrat erwarten können

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Stefan Kyora

30.03.2017
Steuern

Der Bundesrat hat einen neuen Bericht zu Startups vorgelegt. Bei der Besteuerung und administrativen Belastung können Jungunternehmer auf Erleichterungen und sogar auf einen Systemwechsel von der Vermögenssteuer hin zu einer Ertragssteuer hoffen. Keinerlei Erleichterungen sind dagegen für Business Angels und Investoren geplant. Und auch einem Finanzierungsprogramm für Jungunternehmen wird eine klare Absage erteilt.

Heute hat der Bundesrat einen 120-seitigen Bericht über den Startup Standort Schweiz publiziert. Mit der Annahme des Postulats Derder (13.4237) hat sich der Bundesrat bereit erklärt, die Analyse von rasch wachsenden jungen Unternehmen in der Schweiz zu vertiefen und dabei mögliche Schwächen aufzuzeigen und Massnahmen vorzuschlagen.

Der Bericht fasst zunächst die Situation der Startups in der Schweiz zusammen und bezieht sich dabei auf den aktuellen Global Entrepreneurship Monitor, die Studie des Seco zu schnell wachsenden jungen Unternehmen vom vergangenen Herbst sowie Zahlen zu Risikokapitalinvestitionen im internationalen Vergleich von Invest Europe. Um die Stärke der Schweiz in Sachen Jungunternehmen zu untermauern, verweist der Bericht vor allem auf die Studie des Seco, die einen im internationalen Vergleich hohen Anteil von schnell wachsenden Jungunternehmen identifizieren konnte. Diese Jungunternehmen sind vor allem als Dienstleister tätig.

Aufgrund der Daten stellt der Bericht fest, „dass sich die Situation der rasch wachsenden Jungunternehmen in der Schweiz insgesamt als gut bis sehr gut präsentiert.“ Zudem hält der Bundesrat an der Überzeugung fest, dass die Aufgabe des Staates die Gestaltung guter Rahmenbedingungen sei.

Steuererleichterungen und administrative Entlastungen
Zu den Rahmenbedingungen gehören insbesondere Steuern und Bürokratie. An einzelnen Punkten plant der Bundesrat hier Verbesserungen:

Unbeschränkte Verlustvorträge: Im geltenden Recht können Verluste aus sieben der Steuerperiode vorangegangenen Geschäftsjahren abgezogen werden. Bleiben nach diesen sieben Jahren noch Verlustvorträge übrig, verfallen diese endgültig. Gerade bei forschungsbasierten Start-ups dauert es oft mehr als sieben Jahre, bis steuerbare Gewinne ausgewiesen werden. Der Bundesrat steht einer unbeschränkten Verlustverrechnung für alle Unternehmen in Verbindung mit einer Mindestbesteuerung offen gegenüber. Er ist deshalb bereit, die Frage einer unbeschränkten Verlustverrechnung für alle Unternehmen in Verbindung mit einer Mindestbesteuerung im Rahmen einer zukünftigen Steuerrevision zu prüfen.

Von Vermögenssteuer zu Ertragssteuer: Im Bericht betont der Bundesrat, dass es sich bei der Vermögenssteuer um eine substanzzehrende Steuerart. Substanzzehrende Steuern sind aus ökonomischer Perspektive grundsätzlich zu vermeiden. Der Bundesrat anerkennt, dass die Bewertung des Vermögens bei Start-ups zu hohen steuerlichen Belastungen und Liquiditätsengpässen führen kann und sah in seiner Antwort auf die Motion 16.3293 deshalb Handlungsbedarf. Er hat das Eidg. Finanzdepartement (EFD) beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen nach Optimierungsmöglichkeiten zu suchen, um die Standortattraktivität für Start-ups in der Schweiz zu verbessern.

Firmengründung ohne Beurkundung: Für die Gründung einer Kapitalgesellschaft ist zwingend eine öffentliche Beurkundung erforderlich. Dies führt bei der gründenden Gesellschaft zu Kosten und andererseits benötigt eine Gründung in der Schweiz mehr Zeit als in anderen Ländern. Letzterer ist einer der Gründe, wieso die Schweiz beim Teilindikator „Starting a Business“ des Doing Business Indikators der Weltbank von 2016 nur an 69. Stelle figuriert. Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage der Schweiz hat der Bundesrat entschieden, die Bestimmungen zur Aufhebung der öffentlichen Beurkundung als Formerfordernis, wie sie der Vorentwurf zur Modernisierung des Handelsregisters vom 19.12.2012 vor-sah, in die laufende Aktienrechtsrevision zu übernehmen. Der Bundesrat hat dem Parlament am 23. November 2016 die entsprechende Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts vorgelegt.

Digitaler One-Stop-Shop: Bis Ende 2017 wird StartBiz durch den „One-Stop-Shop“ abgelöst, der längerfristig unter-schiedliche Behördengänge medienbruchfrei auf bundes-, kantonaler und kommunaler Stufe beinhalten soll. Nach Abschluss des Projekts Ende der Legislaturperiode soll der One-Stop-Shop laufend ausgebaut werden. Ein solcher "One-Stop-Shop" soll für die Unternehmen 24 Stunden, 365 Tage im Jahr verfügbar sein und mit einer elektronischen Identität bzw. entsprechenden Zugangsberechtigungen ausgestattet sein. Zentral ist bei diesem Ansatz, dass er auf den von einzelnen Behörden elektronisch angebotenen Dienstleistungen aufbaut und diese über einen virtuellen One-Stop-Shop verbindet.

Absage an Finanzierungsprogramm
Geprüft wurden im Rahmen des Berichts zwei Typen von Finanzierungsprogrammen für die Schweiz: Ko-Investitionsfonds und Dachfonds. Ko-Investitionsfonds nutzen öffentliches Geld, um private Investitionen zu ergänzen. Ein öffentlich-privater Dachfonds investiert in private Risikokapitalgesellschaften, oft unter der Bedingung, dass andere private institutionelle Investoren ebenfalls in den Dachfonds investieren.

Beispiele für solche Fonds aus anderen Ländern beschreibt der Bericht ebenfalls. Der Scottish Co-Investment Fund (SCF) war einer der ersten auf die Seed- und Frühphaseninvestition ausgerichteten Ko-Investitionsfonds und diente weltweit als Vorbild für die Entwicklung anderer Programme. Eine Evaluation hat gezeigt, dass über die Hälfte der SCF-Kapitalnehmer den Eindruck hat, dass sie ohne den SCF keine Aussichten auf eine Kapitalaufnahme gehabt hätten und 78% gaben an, dass der Fonds für ihr Überleben von entscheidender Bedeutung war96. Diese Untersuchung hat ebenfalls gezeigt, dass der SCF im Hinblick auf Umsatz, Bruttowert-schöpfung und Beschäftigung eine positive wirtschaftliche Auswirkung auf die unterstützten Unternehmen hatte. Als Beispiele für Dachfonds nennt der Bericht Fonds in Norwegen, Korea und der Türkei.

Für die Schweiz kommt der Bundesrat zum Schluss: „Die Tatsache, dass die Schweiz eines der innovativsten Länder weltweit ist und über überdurchschnittlich viele rasch wachsende Unternehmen verfügt, zeigt, dass sich auch ohne öffentliches Finanzierungsprogramm ein attraktives Umfeld für Jungunternehmen etablieren lässt. Wichtiger sind attraktive Rahmenbedingungen und möglichst wenig Hindernisse für die Unternehmen. Der Bundesrat sieht aus den erwähnten Gründen zum heutigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit, ein öffentliches Finanzierungsprogramm des Bundes zur Unterstützung von Start-ups zu lancieren.“

Kein Investitionsabzug für Business Angel
Die Motion 13.3949 Derder forderte die Einführung eines Steueraufschubs für Investoren zur Förderung von Unternehmensgründungen. In Anbetracht der Erfahrungen auf Bundesebene mit dem Bundesgesetz über Risikokapitalgesellschaften, welches nicht die gewünschten Ergebnisse zeigte, wie auch der insgesamt moderaten Besteuerung im internationalen Vergleich, sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf zur Einführung eines Investitionsabzugs für Investoren auf Bundesebene.

Der gesamte Bericht des Bundesrates kann hier heruntergeladen werden.

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