KTI mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet

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19.04.2012

Nach 2009 ein neues Rekordjahr 2010 Die KTI hat in ihrer F&E-Projektförderung nach einem fulminanten Jahr 2009 in 2010 mit 780 eingereichten Gesuchen (2009: 637) und 343 bewilligten Projekten (2009: 319) ein neues Rekordjahr erlebt. Über 50% ihrer Wirtschaftspartner waren Neukunden, die also erstmalig mit der Projektförderung der KTI Erfahrungen gesammelt haben. Während die KTI bundesseitig Mittel in der Höhe von gut 100 Mio. Franken gesprochen hat, trugen die Wirtschaftspartner knapp 135 Mio.

2011: Gutes Geld für gute Projekte – „approved but not funded” abgeschafft
Das Bundesrat hat dieser Entwicklung Rechnung getragen und die KTI für die Jahre 2011 und 2012 mit zusätzlichen Mitteln in der F&E-Projektförderung ausgestattet. Mit dem Start in die organisatorische Selbständigkeit (Behördenkommission) hat die KTI daher das „approved but not funded“ abgeschafft. Gefördert wird seit diesem Zeitpunkt wieder zu den regulären Förderkonditionen. Dies wird auch in den kommenden Jahren so bleiben.

Sondermassnahmen zur Abfederung der Frankenstärke in der Exportwirtschaft
Der Bundesrat hat eine Mittelerhöhung von je 10 Mio. Franken für die KTI in den Jahren 2011 und 2012 beschlossen. Diese Massnahme dient der Abfederung der Auswirkungen des starken Schweizer Frankens auf die Exportwirtschaft. Die Mittelerhöhung wird der F&E-Projektförderung zu Gute kommen und es der KTI erlauben, eine grössere Zahl an qualitativ hochstehenden Gesuchen zu unterstützen. Damit kann die Innovationskraft der Exportwirtschaft gestärkt und ihre Wettbewerbsposition verbessert werden.

Flexibilisierung der Förderkriterien
Begleitet wird die Mittelerhöhung von einer temporären Flexibilisierung der Förderkriterien. So kann der Cashbeitrag des Unternehmenspartners reduziert werden. Zusätzlich können projektbezogene Infra-struktur- und Materialkosten stärker unterstützt werden. Die Flexibilisierung konzentriert sich auf Pro-jektgesuche, welche für die Exportwirtschaft besonders nützlich sind. Die Entscheidung hierüber liegt bei den Expertenteams der KTI.
Weiter wird die KTI ein Pilotprojekt mit einem „Innovationsvoucher“ durchführen. Dieses Instrument soll KMUs animieren, innovative Forschungsprojekte mit Hochschulen selber zu initialisieren und die Part-nerwahl aktiver zu gestalten. Die Qualitätskriterien entsprechen der üblichen F&E-Projektförderung. Ein erster Pilot findet in 2011 zu den Themen rund um die Life Sciences statt.
Die Massnahmen zum starken Franken sind auf ein Jahr befristet und treten nach Bewilligung durch das Parlament in seiner Juni-Session definitiv in Kraft. Bei besonders exportrelevanten Gesuchen wird die KTI jedoch ab sofort die Flexibilisierung der Förderkriterien bei Gesuchseingabe prüfen und in Einzelfällen anwenden.

Neue Tranche des Innovationsschecks ab Juni 2011
Im Anschluss an die Pilots des Innovationsschecks in 2009 und 2010 (Cleantech) lanciert die KTI eine neue, thematisch offene Serie von Innovationsschecks mit einer Laufzeit bis Ende 2011. Die Serie wird aufgrund der guten Erfahrungen mit dem Innovationsscheck neu als reguläres Förderinstrument der KTI geführt. Die Evaluationen der bisherigen Serien haben gezeigt, dass mit dem Innovationsscheck die gewünschte Zielgruppe der Neukunden tatsächlich erreicht werden kann und die Arbeitsergebnisse des Innovationsschecks zu hochwertigen Folgegesuchen in der F&E-Projektförderung führen. Der Start des neuen Innovationsschecks ist auf den 1.6.2011 festgesetzt. Es steht ein Gesamtbudget von 1 Mio. Franken zur Verfügung. Pro Scheck können wie bisher maximal 7‘500 Franken verrechnet werden. Die Vergabe erfolgt bis längstens 30. November 2011 nach Gesuchseingang und auf Grundlage von Kurzexpertisen der Kommissionsmitglieder der KTI (Fachexperten).

Nähere Informationen sind auf der Homepage der KTI unter www.kti.admin.ch aufgeschaltet.
Bern, April 2011

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