Zuger Innovationspreis 2015: Bewerbungsverfahren läuft

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19.06.2015

Zuger Unternehmen können sich ab sofort bis am 14. August 2015 für den diesjährigen mit 20 000 Franken dotierten Innovationspreis des Kantons Zug bewerben.

Seit 1993 vergibt der Regierungsrat des Kantons Zug jedes Jahr den Zuger Innovationspreis. Zuger Unternehmen mit volkswirtschaftlich, sozial oder ökologisch sinnvollen und innovativen Modellen, welche neue Arbeitsplätze erschliessen bzw. bestehende Arbeitsplätze erhalten helfen, sind aufgerufen, sich um den Preis zu bewerben. Zudem ergibt sich für die Gewinnerin eine hohe positive Publizität mit Signalwirkungen für den Wirtschaftsstandort Zug. 

Der Zuger Innovationspreis kommt ohne aufwändiges Reglement aus. Mitmachen können kleinere, mittlere und grössere Unternehmen aus allen Wirtschaftssektoren mit einer Betriebsstätte (Hauptsitz oder Niederlassung) im Kanton Zug. Die Bewerbung hat zu beinhalten:
- Kurzer Beschrieb des innovativen Modells/Projekts/Produkts/Dienstleistung (eine A4-Seite);
- Zahl neu geschaffenen oder erhaltenen Arbeitsplätze;
- Ungefähr Investitionsbedarf zur Realisierung.

Preisverleihung
Der Preis wird am 11. November 2015 im Rahmen des «Zuger Innovations- und Technologietags», welcher vom Technologie Forum Zug organisiert wird, der Gewinnerfirma übergeben. Bei Interesse kann das Produkt oder Konzept am Zuger Innovations- und Technologietag vom 11. November 2015 einem breiteren Publikum präsentiert werden (z.B. im Rahmen eines kleinen Standes).

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