Bundesrat legt Bericht zu Risikokapital vor

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03.12.2018
Bundeshaus

Ein Bericht des Bundesrates fasst die Massnahmen zusammen, mit denen der Bund es Pensionskassen erleichtern will, in Venture Capital für Schweizer Startups zu investieren. Konkret soll die Einführung einer neuen Anlagekategorie von ungefähr 5 Prozent für nichtkotierte schweizerische Anlagen geprüft werden. Weiterverfolgen will der Bundesrat zudem das Thema der unbegrenzten Verlustvorträge.

Die Schweizer Vorsorgeeinrichtungen wiesen Ende 2016 eine Bilanzsumme von 824 Milliarden Franken auf. Davon wird nur ein Anteil im tiefen Promillebereich in Venture Capital für Schweizer Startups investiert. m Parlament gibt es schon länger Bestrebungen mit dem Ziel, diesen Anteil zu vergrössern. Der Bundesrat setzte deswegen eine Arbeitsgruppe ein, die in den letzten Jahren mit diversen Akteuren gesprochen und zwei Workshops durchgeführt hat. Basierend auf der Arbeit dieser Arbeitsgruppe hat der Bundesrat nun einen Bericht vorgelegt.

Der Bericht enthält folgende Entscheidungen des Bundesrates:

– Der Bundesrat erteilt dem EDI den Auftrag, die Einführung einer neuen Anlagekategorie / Subkategorie von ungefähr 5 Prozent für nichtkotierte schweizerische Anlagen in den Anlagevorschriften der beruflichen Vorsorge zu prüfen. Die entsprechenden Investitionen würden damit aus der bisherigen Kategorie der alternativen Anlagen herausgelöst. Durch eine neue regulatorische Behandlung könnten sich Anreize für entsprechende Investitionen ergeben.

– Der Bundesrat steht einer unbeschränkten Verlustverrechnung für alle Unternehmen in Verbindung mit einer Mindestbesteuerung im Rahmen einer zukünftigen Steuerrevision offen gegenüber. Der Zeitplan hängt dabei massgebend von den Entwicklungen beim Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF; vormals Steuervorlage 17) ab.

– Der Bundesrat beauftragt das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), den Vorsorgeeinrichtungen in geeigneter Weise die Möglichkeit zu eröffnen, zusätzlich zu den bisherigen Kostenangaben bei Venture-Capital-Investitionen auch die Relation der Kosten im Verhältnis zum zugesagten Kapital standardmässig auszuweisen.

Gleichzeitig fordert der Bundesrat die Branche auf, für mehr Transparenz zu sorgen. „Informationen über historische und aktuelle Erträge, Positionen, Risiken, Bewertungsmethodik und Kosten von Venture-Capital-Investitionen müssen durch die Anbieter selbst oder deren Branchenverbände besser zugänglich gemacht werden.. Eine freiwillige Initiative der Produktanbieter wäre in diesem Bereich sehr zu begrüssen.“

Daneben weist der Bundesrat darauf hin, dass durch die Änderung des Freizügigkeitsgesetzes den Versicherten mit einem Einkommen von mindestens 126 900 Franken verschiedene Anlagestrategien angeboten werden können. Da im betroffenen überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge die Risikofähigkeit der Versicherten häufig höher ist, eröffnet dies den Anbietern von diversifizierten Venture-Capital-Fonds in Zusammenarbeit mit den überobligatorischen Einrichtungen neue Absatzmöglichkeiten.

Der Bericht kann auf der Webseite der Bundesverwaltung heruntergeladen werden.

(SK)

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