Cablecom muss Joiz aufschalten
Seit dem 28. März 2011 strahlt das Start-up joiz in einem 24 Stundenprogramm ein breites und vielbeachtetes Angebot für junge Schweizer Erwachsene aus. Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes wird der Entscheid des Bundesamtes für Kommunikation BAKOM vom letzten Jahr bestätigt und soll nun endlich umgesetzt werden: joiz soll spätestens ab Ende 2011 von UPC Cablecom auch analog verbreitet werden. Alexander Mazzara, Mitgründer und CEO von joiz: „Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist eine weitere Bestätigung für joiz und ein Sieg für die junge Generation in der Schweiz.“
Das Bundesverwaltungsgericht hat dabei in allen relevanten Punkten der ersten Instanz recht gegeben. Die Cablecom wird verpflichtet, joiz während dreier Jahre sowohl im digitalen als auch auf ihrem analogen Kabelnetz zu verbreiten. Damit werden rund 700'000 weitere Haushalte in der Deutschschweiz erschlossen.
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