Cablecom muss Joiz aufschalten

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01.09.2011
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der UPC Cablecom gegen den Aufschaltentscheid des Bundesamtes für Kommunikation abgewiesen. Die UPC Cablecom ist demnach verpflichtet, das Fernsehprogramm des Start-ups joiz auf ihr analoges Kabelnetz aufzuschalten.

Seit dem 28. März 2011 strahlt das Start-up joiz in einem 24 Stundenprogramm ein breites und vielbeachtetes Angebot für junge Schweizer Erwachsene aus. Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes wird der Entscheid des Bundesamtes für Kommunikation BAKOM vom letzten Jahr bestätigt und soll nun endlich umgesetzt werden: joiz soll spätestens ab Ende 2011 von UPC Cablecom auch analog verbreitet werden. Alexander Mazzara, Mitgründer und CEO von joiz: „Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist eine weitere Bestätigung für joiz und ein Sieg für die junge Generation in der Schweiz.“

Das Bundesverwaltungsgericht hat dabei in allen relevanten Punkten der ersten Instanz recht gegeben. Die Cablecom wird verpflichtet, joiz während dreier Jahre sowohl im digitalen als auch auf ihrem analogen Kabelnetz zu verbreiten. Damit werden rund 700'000 weitere Haushalte in der Deutschschweiz erschlossen.

joiz ist ein HD-Fernsehsender, der interaktive, medienübergreifende Unterhaltungsprogramme für eine junge Generation produziert und dabei klassisches Fernsehen mit Online- und Mobiltelefon-Formaten verschmilzt und sie mit den sozialen Medien verknüpft. Hinter joiz stehen erfahrene Macher aus der Fernseh- und IT-Branche. Zu den Gründern gehören unter anderen Kurt Schaad, Alexander Mazzara, Peter Schulz und Christoph Bürge.

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