Bundesrat prüft Ausweitung der Unterstützung für Startups

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01.04.2020

Der Bundesrat hat am 1. April 2020 seine bisherige Strategie bestätigt und beschlossen, rasch eine gezielte Verlängerung oder Ausweitung von Unterstützungsleistungen zu prüfen. Geprüft werden auch Unterstützungsmassnahmen für Startups.

Am 20. März hat der Bundesrat ein 32 Milliarden Franken schweres Unterstützungspaket für die Schweizer Wirtschaft beschlossen. Unterdessen sind die Stärken und Schwächen des Pakets klarer geworden. Heute hat der Bundesrat das weitere Vorgehen bekannt gegeben. Eine der Massnahmen: Das WBF (SECO) wird gemeinsam mit dem EFD (SIF) ergänzende Instrumente prüfen, um zukunftsfähige Start-ups vor einer durch die Corona-Pandemie verursachten Insolvenz zu bewahren.

Darüber soll ein Zusatzkredit zur Erhöhung des Bürgschaftsvolumens für die COVID-19-Überbrückungskredite gesprochen werden. Zudem soll eine Härtefallregelung für Selbständigerwerbende eingeführt werden.

Bisher zielten die Unterstützungsmassnahmen des Bundes auf KMU und nicht auf junge Hightech-Firmen. Startups, die von der Krise betroffen sind, sollten dennoch prüfen, ob sie Überbrückungskredite bekommen können und inwiefern sie von den neuen Möglichkeiten der Kurzarbeit profitieren können. Dies schon allein deswegen, weil weitere Unterstützungsmassnahmen der Kantone subsidiär konzipiert sind. Unternehmen können nur dann Unterstützung von den Kantonen erhalten, wenn sie durch die Massnahmen des Bundes nicht unterstützt werden können oder nicht ausreichend unterstützt werden.

Zu den Überbrückungskrediten gibt die folgende Tabelle eine Übersicht (Vergrösserung per Klick). Mehr erfährt man auf easygov.swiss

Überbrückungskredite Übersicht 

Ausweitung Kurzarbeit

Die Kurzarbeitsentschädigung kann neu auch für arbeitgeberähnliche Angestellte ausgerichtet werden. Als arbeitgeberähnliche Angestellte gelten z.B. Gesellschafter einer Gmbh, welche als Angestellte gegen Entlohnung im Betrieb arbeiten. Personen, die im Betrieb des Ehegatten bzw. des eingetragenen Partners mitarbeiten, können nun auch von Kurzarbeitsentschädigungen profitieren. Sie sollen eine Pauschale von 3320.- Franken als Kurzarbeitsentschädigung für eine Vollzeitstelle geltend machen können.

Mehr Informationen auf der Webseite des Seco

Verbesserungsbedarf
Eine Umfrage von Venturelab unter Startups hat ergeben, dass die Massnahmen für 70% der Befragten nicht ausreichend sind. Sie benötigen deutlich mehr Mittel, als sie durch diese Massnahmen erhalten würden.  

(Stefan Kyora)

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