Bundesrat genehmigt das Geschäftsreglement der KTI

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24.11.2010
Bern, 24.11.2010 - Der Bundesrat hat beschlossen, die teilrevidierte Forschungsverordnung per 1. Januar 2011 in Kraft zu setzen. Ferner hat er das Geschäftsreglement der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) genehmigt.

Mit der Teilrevision der Forschungsverordnung (V-FIFG) werden die Vollzugsbestimmungen der Innovationsförderung eingeführt. Die Bestimmungen basieren auf dem teilrevidierten Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz. Sie berücksichtigen die neue Form der Kommission für Technologie und Innovation KTI, die auf den 1. Januar 2011 als ausserparlamentarische Kommission mit Entscheidungskompetenzen organisiert sein wird.

Die neuen Bestimmungen legen namentlich Einzelheiten über die Fördertätigkeit der KTI fest. Darunter fallen Informationen über die Förderung von Projekten der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung sowie über die Unterstützung für Gründung und Aufbau wissenschaftsbasierter Unternehmen. Die neuen Bestimmungen treten auf den 1. Januar 2011 zusammen mit dem teilrevidierten Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz in Kraft.

Das Geschäftsreglement der KTI legt die Details ihrer Organisation sowie der von ihr geführten Geschäftsstelle fest. Es wurde am 21. Oktober 2010 von den gewählten Mitgliedern der KTI erlassen. Das Geschäftsreglement bedarf der Genehmigung durch den Bundesrat und wird am 1. Januar 2011 in Kraft treten.

Die Interessensbindungen der KTI-Mitglieder sind gemäss den Bestimmungen der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV, SR 172.010.1) offenzulegen und werden unter www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_10210.html publiziert.

Adresse für Rückfragen:
Ursula Renold, Direktorin BBT, Tel. 031 323 76 12
Walter Steinlin, Präsident KTI, Tel. 079 300 02 93

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