Bundesbürgschaften bei Liquiditätsengpässen

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16.03.2020
Schweizer Franken

Der Bundesrat hat ein Spezialregime für das Bürgschaftswesen beschlossen. Ab sofort können grundsätzlich gesunde Unternehmen in coronavirus-bedingten Liquiditätsengpässen eine Bürgschaft erhalten.

Gemäss dem Bundesgesetz über die Finanzhilfen an Bürgschaftsorganisationen für KMU unterstützt der Bund Bürgschaftsorganisationen, um leistungs- und entwicklungsfähigen KMU – darunter auch Startups - den Zugang zu Bankkrediten zu erleichtern. Die vom Bund anerkannten Bürgschaftsorganisationen können den Banken, die den Unternehmen das Geld leihen, Sicherheiten, bzw. Bürgschaften, bieten. In der Schweiz gibt es drei anerkannte regionale Bürgschaftsorganisationen sowie eine nationale anerkannte Bürgschaftsorganisation für Frauen:

BG Mitte, Bürgschaftsgenossenschaft für KMU, 

BG OST-SÜD, Bürgschaftsgenossenschaft für KMU, 

Bürgschaftsgenossenschaft SAFFA, für Frauen, 

Cautionnement romand (Bürgschaft Westschweiz), 

 

Diese Organisationen bürgen für rückzahlbare Kredite in der Höhe von bis zu 1 Million Franken. Der Bund sichert ihr Verlustrisiko zu 65 % ab. 35 % des Verlustrisikos tragen die Bürgschaftsorganisationen selber. Bis heute besteht ein Bürgschaftsvolumen von rund 334 Mio. Franken (brutto). Bis zur Obergrenze, welche durch das Gesetz festgelegt wird, können noch rund 590 Mio. Franken an neuen Bürgschaften gesprochen werden. Zudem beteiligt sich der Bund an den Verwaltungskosten der Organisationen. Bürgschaftsnehmer hatten sich bisher über die Gesuchsprüfungsgebühr und eine Risikoprämie angemessen an den Kosten zu beteiligen.

Der Bundesrat hat am 13. März 2020 beschlossen, eine Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrags um 10 Millionen Franken, befristet bis Ende 2020, vorzusehen. Mit diesen Mitteln können ab sofort grundsätzlich gesunde Unternehmen in coronavirus-bedingten Liquiditätsengpässen eine Bürgschaft erhalten:

  • Der Bund erstattet den Bürgschaftsorganisationen die gesamten Gesuchsprüfungsgebühren. Für die KMU entstehen somit keine Kosten mit der Einreichung eines Gesuchs.
  • Der Bund erstattet den Bürgschaftsorganisationen die Risikoprämien von 1,25% des verbürgten Betrages für das Jahr 2020 für neue Bürgschaften, sowie für bestehende Bürgschaften, welche in Folge der Auswirkungen des Coronavirus angepasst werden müssen.

Alle Branchen ausserhalb der Landwirtschaft sowie Unternehmen unterschiedlicher Grösse sind berechtigt, Gesuche einzureichen. Bürgschaftsgesuche sind direkt an die zuständigen Bürgschaftsorganisationen zu richten. Da Bürgschaften einen Bankkredit voraussetzen, ist es ratsam sich zuerst an ein Finanzinstitut zu wenden, bevor mit einer Bürgschaftsorganisation Kontakt aufgenommen wird. Dies beschleunigt das Genehmigungsverfahren. Die Kontaktaufnahme mit den Bürgschaftsorganisationen kann über die Webseite der jeweiligen Bürgschaftsorganisation, https://www.easygov.swiss oder via https://kmu-buergschaften.ch erfolgen. Die gesuchstellende KMU erhält den Bürgschaftsentscheid so rasch wie möglich und normalerweise innerhalb von drei Wochen.

(Press release / SK)

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