Start-up-Visa für Gründer / Un visa destiné aux fondateurs de jeunes entreprises

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Thema

Mitarbeiter

Ziel

Eine neue Kategorie von Arbeitsbewilligungen soll eingeführt werden für ausländische Personen, die in der Schweiz ein Unternehmen gründen oder in ein in der Gründung begriffenes Unternehmen investieren wollen.

Zusammenfassung


Mit einem unbürokratischen Zulassungsverfahren und möglichst einfachen Zulassungsvoraussetzungen sollen Anreize geschaffen werden, um innovative Köpfe in die Schweiz zu holen. Denkbare Mindestanforderungen sind etwa ein gültiger Businessplan und der Zugang zu genügend Risikokapital. Die erstmalige Bewilligung soll nur für eine beschränkte Zeit gelten (z. B. zwei Jahre), die weitere Verlängerung ist eng an die Erwerbstätigkeit und den Erfolg (oder die Erfolgsaussichten) der Unternehmung zu binden. Personen, die auf vereinfachtem Weg ein derartiges Visum erhalten, können keinen Anspruch auf Sozialleistungen geltend machen.

Ein gleichlautender Vorstoss wurde im Ständerat eingereicht und dort abgelehnt.

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