Rückstellungen für Forschung und Entwicklung ermöglichen / Promouvoir l'innovation dans les PME en leur permettant de constituer des provisions pour investir dans la recherche et le développement
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Thema
Steuern
Ziel
Rückstellungen für eigene Forschung und Entwicklung (und nicht nur an Dritte) in Höhe von mindestens 80 Prozent des steuerbaren Gewinnes sollen ermöglicht werden.
Zusammenfassung
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG), Artikel 63 Absatz 1 Buchstabe d, vorzulegen, sodass Rückstellungen für eigene Forschung und Entwicklung (und nicht nur an Dritte) in Höhe von mindestens 80 Prozent des steuerbaren Gewinnes möglich sind. Bisher sind Rückstellungen für Forschung und Entwicklung nur möglich, wenn Aufträge an Dritte vergeben werden. Die Höhe der Rückstellungen ist derzeit auf 10 Prozent des steuerbaren Gewinns begrenzt.