Privilegierte Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen an Start-ups / Imposition privilégiée des participations de collaborateur remises par une start-up
Neu
in Bearbeitung
in Umsetzung
realisiert
erfolglos
Thema
Steuern
Ziel
Die steuerliche Belastung aufgrund von Mitarbeiterbeteiligungen bei Start-ups soll deutlich reduziert werden.
Zusammenfassung
Das Bundesgesetzt über die direkte Bundessteuer wird in drei Punkten angepasst:
- Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Mitarbeiteraktien von Start-up-Unternehmen sind steuerfrei, wenn diese Aktien mindestens fünf Jahre gehalten wurden
- Der Verkehrswert der Mitarbeiteraktien von Start-up-Unternehmen bemisst sich während den ersten 7 Jahren seit Gründung nach dem Eigenkapital des Unternehmens, mindestens aber nach dem Aktienkapital.
- Werden Mitarbeiteroptionen ausgeübt, bemisst sich die steuerbare Leistung nach dem Verkehrswert der Aktie bei Ausübung vermindert um den Ausübungspreis.