Privilegierte Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen an Start-ups / Imposition privilégiée des participations de collaborateur remises par une start-up

Neu

in Bearbeitung

in Umsetzung

realisiert

erfolglos

Thema

Steuern

Ziel

Die steuerliche Belastung aufgrund von Mitarbeiterbeteiligungen bei Start-ups soll deutlich reduziert werden.

Zusammenfassung


Das Bundesgesetzt über die direkte Bundessteuer wird in drei Punkten angepasst:

  • Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Mitarbeiteraktien von Start-up-Unternehmen sind steuerfrei, wenn diese Aktien mindestens fünf Jahre gehalten wurden
  • Der Verkehrswert der Mitarbeiteraktien von Start-up-Unternehmen bemisst sich während den ersten 7 Jahren seit Gründung nach dem Eigenkapital des Unternehmens, mindestens aber nach dem Aktienkapital.
  • Werden Mitarbeiteroptionen ausgeübt, bemisst sich die steuerbare Leistung nach dem Verkehrswert der Aktie bei Ausübung vermindert um den Ausübungspreis. 
rss