Möglichkeit zur Verlustverrechnung auf zehn Jahre erstrecken / Étendre à dix ans la possibilité de compenser des pertes

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Thema

Steuern

Ziel

Verluste, die ab dem Jahr 2020 eingetreten sind, sollen während 10 Jahren (anstatt wie heute während 7 Jahren) steuerwirksam vorgetragen werden können.

Zusammenfassung


Die Möglichkeit einer verlängerten Verlustverrechnung kann die Unternehmen beim Neuaufbau des Geschäftes unterstützen, wenn sie wieder die Gewinnzone erreicht haben. Aufgrund der Pandemie befinden sich auch viele Unternehmen in einer ausserordentlich schwierigen wirtschaftlichen Lage, die keine Covid-Bürgschaftskredite beansprucht haben. Die Verlängerung der Frist für Verlustvorträge soll deshalb auch für diese und damit allgemein gelten. Die Motion beantragt, die Frist von heute sieben auf neu 10 Jahre zu verlängern.

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