Mitunternehmer in Start-ups von der Arbeitszeiterfassung befreien / Les employés de start-up détenant des participations dans l'entreprise doivent être libérés de l'obligation de saisir leur temps de travail
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Thema
Bürokratie
Ziel
Arbeitnehmer mit Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen (Esop), welche bei ihrer Arbeit über eine grosse Autonomie verfügen und ihre Arbeitszeiten mehrheitlich selber festsetzen können, sollen keine Arbeitszeit erfassen müssen.
Zusammenfassung
Die relevanten Artikel des Arbeitsgesetzes (ArG) sollen so geändert werden, dass Arbeitnehmende bei Start-ups, welche im Besitze von "employee stock option plans" (Esop) sind, die Vertrauensarbeitszeit vereinbaren können und keine Arbeitszeit erfassen müssen. Als Start-ups gelten Firmen in den ersten fünf Betriebsjahren. Unter employee stock option plans fallen Modelle für Mitarbeiterbeteiligungen wie Aktienpläne, Optionspläne, Schattenaktien oder Schattenoptionen.