Innovationsförderung für Schweizer KMU / Encouragement de l'innovation. Allouer les fonds aux PME suisses

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Nur noch Schweizer KMU sollen als private Partner von Innovationsprojekten (Art. 19 Abs. 2 Bst. a FIFG) in Frage kommen. Börsenkotierte, internationale Grosskonzerne und deren Tochterunternehmungen sollen nicht mehr von den Fördergeldern der KTI / Innosuisse Innosuisse profitieren.

Zusammenfassung


Beiträge zur Förderung von Innovationsprojekten durch die Kommission für Technologie und Innovation KTI / Innosuisse sollen KMU vorbehalten werden. Als Abgrenzungskriterium könnte beispielsweise die Pflicht zur ordentlichen Revision nach Artikel 727 Absatz 1 des Obligationenrechts erwogen werden.

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