Arbeitslosenversicherung für Unternehmer / Assurance-chômage pour les entrepreneurs

Neu

in Bearbeitung

in Umsetzung

realisiert

erfolglos

Thema

Soziale Absicherung

Ziel

Unternehmerinnen und Unternehmer  die Beiträge in die Arbeitslosenversicherung (ALV) bezahlen müssen, sollen im Falle einer Arbeitslosigkeit dieselben Leistungen beziehen können wie alle anderen Angestellten einer Unternehmung.

Zusammenfassung


Unternehmerinnen und Unternehmer, die bei ihrer eigenen AG oder GmbH angestellt sind, müssen zwar Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, erhalten aber bei Arbeitslosigkeit erst nach Liquidation des Unternehmens Leistungen. Die Initiative will dies ändern.
rss