Entrepreneur of the Year: Der Startschuss ist gefallen

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31.03.2015

Das Ausschreibungsverfahren 2015 hat begonnen: Für den traditionsreichen Preis Entrepreneur Of The Year können sich ab sofort Unternehmerinnen und Unternehmer aller Branchen bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 30. April.

Der Entrepreneur Of The Year-Wettbewerb findet unter der Führung von EY in über 60 Ländern nach denselben Kriterien statt. In der Schweiz hat die 18. Durchführung begonnen. Teilnahmen sind möglich in den Kategorien «Dienstleistung/Handel», «Industrie/High-Tech/Life Sciences», «Emerging Entrepreneur» sowie «Family Business».

Die erste Hürde bildet die Zulassung zum Wettbewerb. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen Kriterien erfüllen, die sich gezielt an unternehmerischen Realitäten orientieren. Wichtige Zulassungsbedingungen für die Kategorie Emerging Entrepreneur:

  • Der Unternehmenssitz ist in der Schweiz.
  • Im Jahr 2011 waren mindestens fünf Mitarbeitende beschäftigt.
  • Das Unternehmen besteht seit mindestens zwei Jahren.
  • Minimal wird CHF eine Million Umsatz im Jahr erzielt.

Beim Award kann man nicht nur attraktive Preise gewinnen. Zudem erhält man Zugang zu einem internationalen Netzwerk und der Bekanntheitsgrad des Unternehmens wird gesteigert. Die Finalistinen werden an der nationalen «Award Night» im Oktober gewürdigt und dem Publikum und den Medien vorgestellt.

Weitere Informationen auf der Webseite des Wettbewerbs.

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