Limite für KMU-Bürgschaften soll auf eine Million Franken steigen

Please login or
register
06.04.2017

Der Bundesrat hat am 5. April 2017 die Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes über die Finanzhilfe an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen eröffnet. Künftig sollen Bürgschaften im Rahmen des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens bis zu einer Million Franken gewährt werden können. 

Die gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften werden vom Bund unterstützt und können den Zugang zu Bankkrediten gewährleisten. Im Fokus stehen dabei risikobehaftete Finanzierungen für KMU aber für Startups. In der Schweiz gibt es mehrere anerkannte Bürgschaftsgenossenschaften. Ein Verzeichnis findet sich auf dem KMU-Portal des Staatssekretariats für Wirtschaft.

Die 2016 vom Parlament angenommene Motion Comte (15.3792) «Erhöhung der Interventionsgrenze von Bürgschaftsorganisationen zugunsten der KMU» verlangt eine Revision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen. Sie verlangt eine Anpassung der Regelung bezüglich der Bürgschaftslimite. Diese soll nun auf eine Million Franken verdoppelt werden.

Die Gesetzesrevision wird vom Bundesrat zum Anlass genommen, um weitere Anpassungen vorzunehmen. Die Teilrevision des Bundesgesetzes über Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen (SR 951.25) beinhaltet schwergewichtig folgende drei Punkte:

  • Erhöhung der Bürgschaftslimite von 500 000 auf eine Million Franken
  • Ausrichtung des Subsidiaritätsprinzips auf den Kreditmarkt
  • Kürzung des Verwaltungskostenbeitrags des Bundes bei Verteilung des Reinertrages unter die Genossenschafter

Die Vernehmlassung wurde diese Woche eröffnet und läuft bis zum 12. Juli 2017.

(SK)

0Comments

rss