Kanton Bern: Neue rechtliche Grundlage für die Innovationsförderung

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19.03.2015

Der Regierungsrat schickt den Entwurf für ein neues Innovationsförderungsgesetz in die Vernehmlassung. Mit diesem können wichtige Innovations-Vorhaben wie der Swiss Innovation Park in Biel/Bienne oder das schweizerische Institut für Translation und Unternehmertum in der Medizin (sitem-insel) unterstützt werden.

Mit dem Innovationsförderungsgesetz (IFG) schafft der Kanton Bern die rechtliche Grundlage, um die anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung im Kanton Bern zu unterstützen. Vorhaben wie der Swiss Innovation Park Biel/Bienne oder das schweizerische Institut für Translation und Unternehmertum in der Medizin (sitem-insel) können mit den geltenden rechtlichen Grundlagen nicht ausreichend gefördert werden. Um diesen Standortnachteil zu beseitigen, ist das neue Gesetz erforderlich.

Bern im Wettbewerb der Kantone
Mit der Wirtschaftsstrategie 2025 und mit den Richtlinien der Regierungspolitik 2015–2018 legt der Regierungsrat den Fokus auf die Innovationspolitik. Dies geschieht im Wissen, dass im Kanton in der Forschung sowie im Bereich des Wissens- und Technologietransfers mit der Universität Bern, der Berner Fachhochschule, dem Institut der industriellen Mikrotechnik in St-Imier und dem EMPA-Standort Thun führende Institutionen ansässig sind.

"National muss sich der Kanton Bern in der Innovationspolitik jedoch in einem intensiven Wettbewerb der Kantone behaupten", heisst es in einer Medienmitteilung. Grundlage der Innovationsförderung in der Schweiz ist das Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz. Der Bund setzt für seine Beiträge an Innovationen eine Beteiligung der Standortkantone voraus. Mit dem neuen Innovationsförderungsgesetz schafft der Kanton Bern die fehlenden rechtlichen Grundlagen, um die Innovationskraft der Berner Wirtschaft besser zu fördern.

Die Vernehmlassung dauert bis am 12. Juni 2015.

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