Gründer sollen weiterhin Pensionskassengelder verwenden dürfen

Please login or
register

Stefan Kyora

01.06.2017
Parlament

Im Rahmen der Reform der Ergänzungsleistungen wollte der Bundesrat Firmengründern untersagen, ihre Pensionskassengelder für den Aufbau eines Unternehmens zu verwenden. Der Ständerat hat nun anders entschieden.

Personen, die im Rentenalter eine ungekürzte Rente der AHV und der beruflichen Vorsorge (BVG) beziehen können, sind in der Regel nicht auf Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen – zumindest solange sie nicht in einem Heim leben. Die Leistungen der beruflichen Vorsorge sollen deshalb möglichst als Rente bezogen werden. Dies will der Bundesrat mit einer Reform der Ergänzungsleistungen erreichen. Gemäss Botschaft des Bundesrates soll, wer in den Ruhestand tritt, sein Altersguthaben aus dem obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge nicht mehr als Kapital beziehen können. Guthaben aus der überobligatorischen Vorsorge können dagegen weiterhin als Kapital bezogen werden.

Auch für den Fall, in dem jemand eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnimmt, will der Bundesrat den Vorbezug von Kapital aus dem obligatorischen Teil ausschliessen. Denn laut dem Bundesrat besteht ein grosses Risiko, dass das Vorsorgekapital verlorengeht, beispielsweise nach einem Konkurs. Durch diese Massnahmen sollt das Risiko minimiert werden, dass Versicherte wegen des Kapitalbezugs nur noch Anspruch auf eine geringe Rente haben und später auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind.

Der Ständerat ist dem Bundesrat gestern nur teilweise gefolgt. Er will eine Ausnahme für Firmengründer. Der Ständerat folgte der zuständigen Kommission. Im Fall der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit soll der Kapitalbezug bis zum 50. Altersjahr zugelassen sein, bzw. auf jenen Beitrag limitiert werden, auf den die Versicherten im 50. Altersjahr Anspruch gehabt hätten.

Zur Begründung sagte Konrad Graber für die Kommission: „Die Beschränkung auf das 50. Altersjahr ergab sich aus der Überlegung heraus, dass viele Jungunternehmer das erforderliche Kapital vor allem zu Beginn, im jungen Alter benötigen. Die 50 Prozent liegen, auf das ganze Berufsleben bezogen, auch beitragsmässig ungefähr in der Mitte. Somit wird in der Regel bis zum Alter von 50 Jahren rund die Hälfte des Vorsorgekapitals angespart.“

Die Vorlage geht nun in den Nationalrat.

Bild: Parlamentsdienste Bern

0Comments

rss