Bundesrat: Weniger Bürokratie und zwei Neue für den Innosuisse-VR

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09.12.2022
Bundeshaus

Der Bundesrat hat am 9. Dezember 2022 Sergio Ermotti, ehemaliger CEO der UBS, und Aude Pugin, CEO von APCO Technologies, und in den Verwaltungsrat von Innosuisse gewählt. Zudem will er Unternehmen administrativ entlasten und die Digitalisierung vorantreiben. Letzteres auch mit Blick auf die digitale Unternehmensgründung.

An seiner heutigen Sitzung fällte der Bundesrat mehrere für Startups relevante Entscheide.

Mit Aude Pugin und Sergio Ermotti konnten zwei Persönlichkeiten für den Verwaltungsrat von Innosuisse gewonnen werden, die ihre langjährige Erfahrung aus der Wirtschaft einbringen. Aude Pugin zeichnet sich als CEO von APCO Technologies unter anderem durch vertiefte eigene Innovationserfahrung im Bereich KMU und Raumfahrt aus. Sergio Ermotti war über 40 Jahre national und international in der Finanzbranche tätig, davon fast zehn Jahre als CEO der UBS. Heute ist er Verwaltungsratspräsident der Swiss Re Group. Beide neuen Mitglieder sind sowohl national wie auch international sehr gut vernetzt. Pugin und Ermotti ersetzen Nicola Thibaudeau und Thierry Calame, welche Ende 2022 von ihrem Amt zurücktreten. (Communiqué de presse en français)

Gesetz zur administrativen Entlastung

Zudem hat der Bundesrat am 9. Dezember 2022 die Botschaft zu einem Entlastungsgesetz verabschiedet. Der Bundesrat will die Regulierungsbelastung der Unternehmen reduzieren. Mit dem Unternehmensentlastungsgesetz (UEG) schlägt der Bundesrat verschiedene gezielte Massnahmen zur administrativen Entlastung vor. Er ist insbesondere bestrebt, die Digitalisierung von Behördenleistungen für Unternehmen auf der zentralen elektronischen Plattform «EasyGov» weiter auszubauen. Behörden sollen verpflichtet werden, beim Vollzug von Bundesrecht, ihre elektronischen Behördenleistungen für Unternehmen über die zentrale elektronische Plattform zugänglich zu machen. Unternehmen können alle angebotenen Behördenleistungen über einen einzigen Account abwickeln. Die Prozesse werden damit schneller, effizienter und benutzerfreundlicher. (Communiqué de presse en français)

Digitalisierung beim Handelsregister

Der Bundesrat will darüber hinaus die Prozesse im Bereich des Handelsregisters optimieren und vereinfachen. An seiner Sitzung vom 9. Dezember hat er die Eckwerte für eine Änderung des Obligationenrechts (OR) sowie der Handelsregisterverordnung (HRegV) festgelegt und dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) den Auftrag erteilt, bis Ende Juni 2024 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. 

Dazu gehört insbesondere, dass dem zentralen Firmenindex (Zefix) und den kantonalen elektronischen Handelsregisterauszügen künftig Rechtsverbindlichkeit zukommen soll. Damit setzt der Bundesrat einen Auftrag des Parlaments um. Ein Auszug mit der Unterschrift des kantonalen Handelsregisteramts wäre künftig nicht mehr notwendig. Der rechtsverbindliche elektronische Handelsregisterauszug ist eine Voraussetzung für die digitale Unternehmensgründung. (Communiqué de presse en français)

(Press release / SK)
Bild: Nina Hürlimann / Pixabay

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