Ein Patent für Alle
Seit 1977 ist die Schweiz ein Mitgliedsstaat der Europäischen Patentorganisation und nimmt damit Teil am Europäischen Patent-Übereinkommen (EPÜ). Das zum 01.06.2023 gestartete Europäische Einheitspatent ist den EU-Mitgliedsstaaten vorbehalten, sodass die Schweiz als Nicht-EU-Land kein Abkommensstaat sein kann.
Warum das Einheitspatent Schweizer Unternehmen dennoch betrifft und vor wichtige Entscheidungen stellt, wird in dem Webinar aufgezeigt.