Ein Gründer einer IT-Dienstleistungsgesellschaft möchte seine Mitarbeitenden an der Gesellschaft beteiligen, um diese zu motivieren und mittel- bis langfristig an das Unternehmen zu binden. Dies insbesondere deshalb, weil marktübliche Lohnzahlungen zurzeit nicht finanziert werden können. Ausserdem sollten die beteiligten Mitarbeitenden bei einem allfälligen erfolgreichen Verkauf des Start-ups von einem steuerfreien Kapitalgewinn profitieren.
Als das Start-up seine Anteile an einen grossen Internetkonzern verkaufen konnte, erzielten sämtliche Beteiligten beachtliche Kapitalgewinne. Plötzlich flattern Briefe mit hohen Forderungen der Ausgleichskasse (AHV-Beiträge) und Steuerämter (Einkommensteuern) ins Haus, da Teile des Kapitalgewinns als Lohn/Bonus für die vergangene Arbeit qualifiziert wurde. Deshalb empfehlen wir die frühzeitige Ausarbeitung wirkungsvoller Mitarbeiterbeteiligungspläne mit dem Ziel, die Art und den Umfang der Mitarbeiterbeteiligung zu regeln und nicht zuletzt die steuer- und abgaberechtlichen Folgen für die Beteiligungsinhaber und Mitarbeitenden im Griff zu haben.
Mit unserem Know-how im Start-up-Bereich können solche und weitere Risiken frühzeitig erkannt und gelöst werden. Gemeinsam mit Ihnen können wir die für Sie beste Lösung und Strategie formulieren, um die Solidität Ihres Unternehmens sicherzustellen. Weiteres zu diesem Thema finden Sie auch in unserem früheren Artikel Mitarbeiterbeteiligungen.
Autoren: Fabian Lüscher / David Gisin
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