Mehr Rechtssicherheit für Business Angel

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30.09.2020
Symbolbild Business Angel

Für Business Angel in der Schweiz besteht permanent das Risiko vom Steueramt als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler eingestuft zu werden, auch wenn man nur gelegentlich in Startups investiert. Nach einem Treffen der Parlamentarischen Gruppe Startups und Unternehmertum hat Nationalrat Andri Silberschmidt nun als ersten Schritt zu mehr Rechtssicherheit eine Interpellation im Parlament eingereicht.

Business Angel sind für das Schweizer Startup-Ökosystem von grosser Bedeutung und ihre Zahl wächst beständig. Das Recht hinkt dieser Dynamik allerdings hinterher. Bisher werden Business Angel in den Kreisschreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung nicht erwähnt. Dies schafft Unsicherheit bei der Besteuerung des Kapitalgewinns. Grundsätzlich existieren dabei in der Schweiz nur zwei Möglichkeiten: privater Kapitalgewinn ist steuerfrei; Einkünfte aus gewerbsmässigem Wertschriftenhandel werden als Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit besteuert.

Für Business Angel ergibt sich damit das Risiko als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler eingestuft zu werden, auch dann, wenn man nur gelegentlich in Startups investiert. Denn als Kriterium für gewerbsmässigen Wertschriftenhandel gilt unter anderem, dass mehr als die Hälfte des Einkommens aus Kapitalgewinnen stammt. Mit einem einzelnen lukrativen Exit kann diese Schwelle schnell überschritten sein.

Die Auswirkungen der Unsicherheit in der Praxis wurden an der zweiten Sitzung der Parlamentarischen Gruppe Startups und Unternehmertum thematisiert, die wiederum zusammen mit dem Startup-Verband Swesa durchgeführt wurde, und an der auch Startup-Gründer und Investoren teilnahmen. Ein Problem ist, dass Business Angel weniger investieren als sie eigentlich wollen, um für allfällige Steuerzahlungen gewappnet zu sein. Eine weitere unschöne Folge ist, dass Schweizer Investorenkonsortien Vehikel nach ausländischen Recht schaffen, um steuertechnisch auf der sicheren Seite zu sein.

Als Konsequenz der Diskussion hat Andri Silberschmidt nun eine Interpellation im Nationalrat eingebracht, mit der der Bundesrat aufgefordert wird, zu verschiedenen Fragen Stellung zu nehmen. Eine dieser Fragen lautet, ob der Bundesrat bereit ist, in einem Bericht darzulegen, wie das Kreisschreiben Nr. 36 der ESTV zum gewerbsmässigen Wertschriftenhandel angepasst werden kann, um die Rechtsunsicherheit bei Investitionen in Startups zu beseitigen.

Bereits in der kommenden Wintersession wird eine Antwort vorliegen. Dann wird die Gruppe um Andri Silberschmidt entscheiden, wie es weiter geht: «Vermutlich doppeln wir mit einer Motion oder einem Postulat nach», sagt der Nationalrat.

(Stefan Kyora)

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