Cancelled.ch hebt ab

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Stefan Kyora

01.09.2017
Flugplatz

Mit der Plattform cancelled.ch können Fluggäste Entschädigungen bei Airlines einfordern, wenn der Flug Verspätung hat, annulliert wurde oder das Gepäck verschwunden ist. Obwohl die Plattform erst im Frühjahr gestartet ist, konnte Sie bereits die berechtigten Ansprüche von Dutzenden Betroffenen durchsetzen.

In den letzten zehn Jahren gab es im Schnitt jährlich - alleine am Flughafen Zürich – mehr als 3'000 annullierte Flüge. Gemäss dem EU-Fluggastrecht, welches auch in der Schweiz Anwendung findet, haben Flugpassagiere bei Annullationen oder Verspätungen nebst den üblichen Leistungen wie Rückerstattung, Ersatzflug, Taxi, Hotel oder Verpflegung, Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu EUR 600. Das Portal www.cancelled.ch bietet die Möglichkeit, diese Entschädigung gegenüber der Airline bis zu drei Jahre rückwirkend ohne Kostenrisiko online einzufordern.

Das juristisch fundierte Portal wurde vom Schweizer LegalTech-Startup Anemis GmbH entwickelt und am Beginn der Geschichte stand ein annullierter Flug von Wien nach Berlin. Simon Sommer, Mitgründer von Anemis und Jurist, erfuhr damals selbst, wie schwer es ist, gerechtfertigte Ansprüche gegenüber Airlines durchzusetzen. Gemeinsam mit Edoardo Köppel, ebenfalls Jurist und Mitgründer, beschlossen sie in Zukunft Passagieren beim Durchsetzen ihrer Rechte zu helfen.

Man begann im privaten Kreis. Im Februar 2017 wurde dann die Plattform cancelled.ch lanciert. Sie wurde in den vergangenen Monaten laufend ausgebaut. Heute gibt eine kostenlose Anspruchsprüfung auf der Plattform sofort eine erste Einschätzung, ob ein annullierter oder verspäteter Flug anspruchsberechtigt ist und wie hoch etwa die Entschädigung ausfallen könnte. Ist das Reisegepäck verspätet oder beschädigt ausgeliefert worden oder ging es gar verloren, bietet einem das Portal kostenlos Hilfestellungen an. Diese Unterstützung bei Problemen mit dem Fluggepäck ist europaweit einzigartig. Weitere Ausbauschritte sind laut Edoardo Köppel geplant.

Edoardo Köppel kommentiert: „Als Einzelperson hat man gegenüber Fluggesellschaften geringe Chancen, berechtigte Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Die Airlines bieten einem häufig nur Gutscheine an oder verweisen auf besondere Umstände, die einen Anspruch auf Entschädigung ausschliessen. Diesem Ungleichgewicht wirkt unser Team aus Juristen und Informatikern mit cancelled.ch entgegen.“

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