Verband swissmade software gegen BÜPF

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Stefan Kyora

14.10.2015

Swiss made software schliesst sich den Gegnern der Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) an. In einem Blogpost zählt der Verband mehrere Gründe für seinen Standpunkt auf.

Mit der Revision sollen das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) vom 6. Oktober 2000 sowie die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) vom 5. Oktober 2007 an die technischen Entwicklungen angepasst werden. Nach Ansicht des Bundesrates soll die Revision zwei Ziele erreichen: Sie soll zum einen verhindern, das sich mutmassliche Straftäter durch neue technische Möglichkeiten der Überwachung entziehen können. Zum anderen soll die Revision eine Grundlage schaffen für den Einsatz neuer Überwachungstechniken. Dazu gehören besondere Informatikprogramme (Government Software, kurz GovWare).

Die Revision befindet sich im Moment in der Differenzbereinigung zwischen National- und Ständerat. Zusammenfassungen der Parlamentsdebatten finden sich auf der Webseite www.parlament.ch.

Nun hat sich der Verband swiss made software, dem auch zahlreiche Startups angehören, den Gegnern der Revision angeschlossen. In einem Blogpost listet der Verband verschiedene Argumente für seinen Standpunkt auf. Nach Ansicht des Verbandes unterminiert das BÜPF die Chancen der Schweiz, sich als Standort für Datenspeicherung zu etablieren. Dank der starken Schweizer Gesetze zur Sicherung der Privatsphäre und die hohen Standards für Datenschutz könnte sich die Schweiz als „regelrechter Data Haven“ positionieren. Eine Ausweitung der Überwachungsbefugnisse würde das falsche Signal senden. Hinzu kämen zusätzliche hohe Kosten durch die massenhafte Datenaufzeichnung.

Neben diesen wirtschaftlichen Argumenten zweifelt swiss made software auch an der Wirksamkeit der geplanten Massnahmen. Hinzu kommen politische Bedenken. So heisst es im Blogpost: „Die geplante Totalrevision des BÜPF ist gleichbedeutend mit der pauschalen Überwachung der gesamten Bevölkerung. Genau wie die Vorratsdatenspeicherung hebt sie die Unschuldsvermutung auf.“

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