Innosuisse statt KTI

Please login or
register
25.11.2015

Der Bundesrat hat heute die Botschaft zum Bundesgesetz über die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung an das Parlament überwiesen. Mit der Vorlage soll die gesetzliche Grundlage zur Umwandlung der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) in eine öffentlich-rechtliche Anstalt geschaffen werden.

Der Innovationskraft der Unternehmen kommt eine zentrale Bedeutung zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und damit der Arbeitsplätze in der Schweiz zu. Der Bund unterstützt durch die KTI erfolgreich den Wissenstransfer von Hochschulen zu Unternehmen und damit deren Innovationskraft. Die Bedeutung der KTI und die ihr zur Verfügung stehenden Mittel sind in den letzten Jahren gewachsen. Um ihren Zweck noch besser zu erfüllen, soll die bisher als ausserparlamentarische Kommission aufgestellte Institution mit der Reform angemessenere Strukturen und damit mehr Flexibilität erhalten.

Der Entwurf zum Innosuisse-Gesetz legt die Organisation der neuen Anstalt mit der Bezeichnung «Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse)» fest und weist ihr die bisherigen Aufgaben der KTI zu. Die Vorlage sieht eine klare Zuteilung von Zuständigkeiten auf die festgelegten vier Organe vor: Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, Innovationsrat und Revisionsstelle. Dabei werden eine umfassende Trennung zwischen den strategischen und operativen Aufgaben sowie eine unabhängige Aufsicht gewährleistet.

Die Reform ermöglicht zudem eine verbesserte Integration der Agentur in das schweizerische Fördersystem im Bereich Forschung und Innovation. Als einzige neue Aufgabe wird mit der Vorlage die Nachwuchsförderung in Form von Stipendien an qualifizierte Hochschulabsolventinnen und -absolventen eingeführt. Die Förderung ist komplementär zu der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und leistet einen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels im Rahmen der Fachkräfteinitiative. Die Kosten der künftigen Agentur sind vergleichbar mit jenen der heutigen KTI.

Die KTI ist als Förderorgan des Bundes für die wissenschaftsbasierte Innovation fest etabliert. Sie ist heute im Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) als ausserparlamentarische Kommission geregelt. Seit 2011 ist sie mit Entscheidungsbefugnissen ausgestattet. Erfahrungen der letzten Jahre haben jedoch gezeigt, dass die Form einer ausserparlamentarischen Kommission für die Förderaufgaben der KTI nicht optimal ist.

Die organisatorische Ausgestaltung der KTI wurde in den letzten Jahren im Rahmen von diversen parlamentarischen Vorstössen aufgegriffen. Der Bundesrat nahm deshalb die Motion von Ständerat Felix Gutzwiller zum Anlass, das organisatorische Verbesserungspotenzial der KTI zu prüfen. Die vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation durchgeführte Analyse zeigt auf, dass erhebliche Verbesserungen in den Governance-Strukturen notwendig sind. Gestützt auf diese Analyse hat der Bundesrat im November 2014 das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF beauftragt, eine Vorlage zur Umwandlung der KTI in eine öffentlich-rechtliche Anstalt auszuarbeiten.

In der Vernehmlassung stiess der Entwurf des Innosuisse-Gesetzes auf breite Zustimmung.

 

 

0Comments

rss