Mehr Arbeitsbewilligungen für Hochschul-Absolventen aus Drittstaaten

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27.10.2021
Bundeshaus

Der Bundesrat will die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit Studierende mit Masterabschluss und Doktorierende aus Drittstaaten in Bereichen mit Fachkräftemangel unbürokratisch in der Schweiz bleiben und eine Erwerbstätigkeit ausüben können. Um dieses Anliegen zu erfüllen, sollen sie von den jährlichen Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen ausgenommen werden

Der Zugang zu Talenten ist für Startups erfolgskritisch. Absolventen von Schweizer Hochschule sind für viele Startups ideale Mitarbeiter. Doch wenn sie aus so genannten Drittstaaten ausserhalb der EU kommen, kann es sehr kompliziert werden, für sie eine Arbeitsbewilligung zu bekommen. Mit der Motion «Wenn die Schweiz teure Spezialisten ausbildet, sollen sie auch hier arbeiten können» (17.3067 Marcel Dobler) kritisiert das Parlament, dass die in der Schweiz ausgebildeten jungen Spezialistinnen und Spezialisten aus Drittstaaten das Land verlassen müssen, weil sie aufgrund von ausgeschöpften Kontingenten nach ihrem Abschluss trotz Fachkräftemangel nicht direkt angestellt werden können. Die Motion beauftragt den Bundesrat die Voraussetzungen zu schaffen, damit an Universitäten und ETHS ausgebildete Drittstaatsangehörige (Masterabsolventinnen und -absolventen sowie Doktorandinnen und Doktoranden) aus Bereichen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel einfach und unbürokratisch in der Schweiz bleiben und eine Erwerbstätigkeit ausüben können.

Um die vom Parlament gutgeheissene Motion umzusetzen, schlägt der Bund eine Gesetzesänderung vor. Nach geltendem Recht können ausländische Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen bei der Zulassung zum Arbeitsmarkt bereits vom Inländervorrang ausgenommen werden, wenn die vorgesehene Tätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist.  Neu ist zusätzlich eine Ausnahme von den jährlichen Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit für Drittstaatsangehörige mit Schweizer Hochschulabschluss vorgesehen, wenn sie in einem Bereich mit ausgewiesenem Fachkräftemangel erwerbstätig sind. An seiner Sitzung vom 27. Oktober 2021 hat der Bundesrat die Vernehmlassung dazu eröffnet, die bis zum 10. Februar 2022 dauert.

Mehr Informationen inklusive Bericht und Vorentwurf können auf admin.ch heruntergeladen werden.

(Press release / SK)

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