Halbherzige neue Fintech-Regeln

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16.08.2017
Crowdfunding

Die am 1. August in Kraft getretenen Änderungen der Bankenverordnung sollen auch das Crowdfunding vereinfachen. Eine Nachfrage des Crowdlending-Anbieters Cashare beim Eidgenössischen Finanzdepartement führte nun allerdings zu der Auskunft, dass sich bei Crowd-Krediten für Privatpersonen gar nichts ändert. Kredite für Privatpersonen dürfen nach wie vor von maximal 20 Personen finanziert werden, sonst braucht es eine Banklizenz.

Laut Bankgesetz und -verordnung war es ohne Banklizenz bis zum 1. August nicht möglich, dass ein Darlehensnehmer seinen Kredit von mehr als 20 Personen finanzieren lassen konnte. Der Bundesrat hat am 5. Juli 2017 die Änderung der Bankenverordnung – auch Fintech-Regulierung genannt – verabschiedet. Die Verordnungsrevision trat am 1. August in Kraft. Damit wurde die so genannte 20er-Regel für Darlehen von bis zu einer Million Franken teilweise aufgehoben. Klar ist die Aufhebung bei Crowd-Krediten für KMU. Dem Team der Crowdlending-Plattform von Cashare fiel allerdings auf, dass in der Änderung der Bankenverordnung nur auf Unternehmen verwiesen wird und die Aufhebung der 20er-Regel für Privatdarlehen nicht ausdrücklich vorgesehen ist. „Um unsere Kunden bestmöglich zu schützen legen wir höchsten Wert auf die Einhaltung aller Gesetze und ihrer korrekten Anwendung. Aus diesem Grund haben wir am 1. August auf der Cashare Plattform die 20er Regel nur für KMU-Darlehen bis zu einer Million aufgehoben“, heisst es in einer Mitteilung.

Um diese Unklarheit definitiv zu beseitigen, hat Cashare eine Anfrage für eine Stellungnahme beim EFD (Eidg. Finanzdepartement sowie in Kopie an die FINMA) eingereicht. In der Stellungnahme des Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) wurde bekräftigt, dass der Abbau von unsachgerechten Markteintrittshürden für Fintech-Unternehmen ein grosses Anliegen ist. Doch das SIF bestätigt laut Cashare auch, „dass die 20er-Regel für Privatpersonen nicht aufgehoben wird.“ Bei Cashare können deswegen nur bei KMU-Krediten mehr als 20 Personen als Geldgeber agieren. Bei Privatkrediten ist die Anzahl weiterhin auf 20 Personen beschränkt.

„Wir können der Auffassung, wonach „eine Ungleichbehandlung von gewerblich-industriellen und privaten Zwecken im Rahmen des Innovationsraums nicht zuletzt aus Anlegerschutzgründen klar gerechtfertigt sei", nicht folgen. Anleger, die als Darlehensgeber das Kreditrisiko übernehmen, haben ein Interesse daran, als Anlageschutz ihre Investitionen auf möglichst viele Darlehensnehmer zu verteilen, was durch die 20er Regel verhindert wird“, heisst es weiter in der Mitteilung von Cashare.

Die Crowdlending-Plattform wird sich weiter für Erleichterungen bei Crowd-Krediten einsetzen. Bereits in der Vernehmlassung zur jetzigen Revision hatte Cashare Input geliefert. „Im ursprünglichen Entwurf in der Vernehmlassung war noch keine Trennung zwischen Privatpersonen und KMU vorgesehen, sondern nur eine Begrenzung im maximalen Darlehensbetrag von einer Million Franken. Dies wurde von uns sehr begrüsst, aber leider anschliessend bei den Behörden intern nach der Vernehmlassung noch zu Ungunsten der Privatpersonen geändert, bevor es in Kraft getreten ist“, erklärt Michael Borter von Cashare.

(SK)

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