Freie Fahrt für Finpension

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Jost Dubacher

30.08.2017
Senior

Heute hat der Bundesrat eine Änderung des Freizügigkeitsgesetzes in Kraft gesetzt. Ab 1. Oktober brauchen 1e-Vorsorgepläne keine Mindestaustrittleistung mehr zu enthalten. Darauf hat der Luzerner Startup finpension gewartet.

Die berufliche Vorsorge ist hochgradig reguliert und verspricht auf den ersten Blick wenig Automatisierungspotential. Nicht so für Insider wie Beat Bühlmann. Der 34-jährige finpension-Gründer befasst sich seit Jahren mit der beruflichen Vorsorge und sah in der Revision des Freizügigkeitsgesetzes schon früh eine Chance.

Rückblick: 2006 schuf der Gesetzgeber die Möglichkeit für eine Kaderlösung in der beruflichen Vorsorge. Gedacht waren solche sogenannten 1e-Pläne für Arbeitnehmer, deren Lohn mindestens das Anderthalbfache der BVG-Obergrenze von aktuell 84‘600 Franken beträgt. Sie sollten bei der Anlage von Geldern über dieser Grenze ein Mitspracherecht haben. Gleichzeitig legte das Gesetz aber auch eine Mindestaustrittleistung fest, was die intendierte Flexibilität einschränkte und den Abschluss eines 1e-Plans unattraktiv machte.

Deshalb kam das Parlament im Dezember 2015 auf die Revision zurück und strich die Mindestaustrittleistung. Damit sollten neu auch vergleichsweise aggressive Anlegestrategien möglich sein. Es war dies für Bühlmann der Anlass, seinen Job bei einer Privatbank zu kündigen und den Fintech-Startup finpension zu gründen.

Automatisierte Plattform
Zusammen mit seinem heute siebenköpfigen Team baute er eine Plattform auf, welche die Erbringung von 1e-Dienstleistungen weitgehend automatisiert. Das Portfolio- und Risikomanagement, das Dokumentenhandling und das Reporting sind praktisch komplett digitalisiert, was zu Gebühren weit unter dem heutigen Marktniveau führt.

Parallel hat er die Bewilligungen für den Betrieb der Sammelstiftung yourpension eingeholt, welche die 1e-Kaderlösungen von finpension exklusiv vertreibt. Die ersten Kunden haben bereits angebissen. Aktuell verwaltet yourpension die Pensionskasse von gegen 30 KMU; bis Ende Jahr sollen es zwischen 50 und 60 sein.

Dank des heutigen Entscheid des Bundesrates kann Bühlmann nun endlich die ganze Bandbreite der Anlagestrategien anbieten; von konservativ über normal bis aggressiv. Er ist überzeugt, dass dies die Nachfrage erheblich stimulieren wird: «Firmen aller Grössenordnungen», so erklärt er, «können ihren Kaderleuten nun äusserst flexible Vorsorgepakete anbieten.»

Das Potential der 1e-Lösungen ist erheblich. Denn zwischen fünf und zehn Prozent der Erwerbstätigen verdienen mehr als die aktuell erforderlichen 126 900 Franken. Mittelfristig strebt Bühlmann ein Anlagevermögen von rund einer halben Milliarde Franken an.

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