Deutschschweiz: Kantone helfen den Startups

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01.04.2020
Fahnen der Kantone

Jungunternehmen und Selbständige, die wegen der Corona-Epidemie in Not sind, erhalten zusätzlich zu den Bundesmassnahmen Hilfe von den Kantonen. Zudem beteiligen sich 20 Kantone am Bürgschaftsprogramm für Startups des Bundes. Im Folgenden die getroffenen Massnahmen, aufgelistet nach Kantonen. (Aktualisiert am 29. Mai 2020)

KANTON AARGAU

Kantonales Massnahmenpaket für stark betroffene Unternehmen und Selbständige: 300 Mio. Franken für Nothilfe und Ergänzung der Kreditausfallgarantien des Bundes für KMU. In einer ersten Phase stehen ab dem 20. April 2020 insgesamt 150 Millionen zur Verfügung. 

Nicht rückzahlbare Sofortzahlungen für Selbständige und Mikrounternehmen bis maximal 10 Mitarbeitende (Umsatzerlös bis 1 Mio.). 5‘000 Franken pro Unternehmen; plus 500 Franken pro Vollzeitstelle. (Anträge müssen bis Ende Juni 2020 erfolgen.) 

Kantonale Kreditausfallgarantien für KMU mit bis zu 250 Mitarbeitern, die zu 85 Prozent durch den Kanton abgesichert werden. Die Kredite dürfen max. 10 Prozent des jährlichen Umsatzerlöses betragen (50‘000 bis 500‘000 Franken). (Anträge müssen bis Ende September 2020 erfolgen.)

Härtefall-Leistungen für Unternehmen, die zusätzliche Hilfe benötigen: durch den Kanton abgesicherte Kredite bis max. 1 Mio. Franken oder à-fonds-perdu-Beiträge bis max. 20‘000 Franken. (Anträge müssen bis Ende September 2020 erfolgen.)

Beteiligung am Bürgschaftsprogramm für Startups. Der Kredit ist auf einen Betrag von 1 Million Franken begrenzt. (Anträge müssen über die EasyGov-Webseite bis zum 31. August 2020 erfolgen). 

Koordinations- und Anlaufstelle ist das Hightech Zentrum Aargau. coronasupport@hightechzentrum.ch

Seit dem 20. April 2020 können die Anträge über die speziell lancierte kantonale Webplattform eingereicht werden.  

Covid-19 Support-Hotline für Aargauer Unternehmen: 056 560 50 70

Kantonale Plattform für Unternehmen: www.aargauservices.ch

KANTON APPENZELL AUSSERRHODEN

Der Corona-Nothilfefonds Appenzell Ausserrhoden (CNHF) leistet Hilfe mit Bürgschaften für Bankkredite oder mit Beiträgen an Härtefälle. Derzeit stehen dem CNHF insgesamt 1,75 Mio. Franken zur Verfügung; für Bürgschaften eine Millionen, für Beiträge an Härtefälle 750'000 Franken.  

Kantonale Bürgschaften für zusätzliche Überbrückungskredite in Höhe von 5 Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens, zusätzlich zu den Massnahmen des Bundes.

Zusätzlicher Kredit: Benötigt ein mittelgrosses Unternehmen neben dem vom Bund garantierten Kredit eine weitere finanzielle Unterstützung, kann der Ausserrhoder Corona-Nothilfefonds für 30 Prozent eines Zusatzkredites bürgen.

Beiträge für Härtefälle: Hilfen von maximal 10'000 Franken an Einzel- und Kleinstunternehmen, deren Jahresumsatz 500'000 Franken nicht übersteigt.

Beteiligung am Bürgschaftsprogramm für Startups. Der Kredit ist auf einen Betrag von 1 Million Franken begrenzt. (Anträge müssen über die EasyGov-Webseite bis zum 31. August 2020 erfolgen).

Kantonale Informationen zur Corona Epidemie.

KANTON APPENZELL INNERROHDEN

Zusätzliche kantonale Massnahmen für Unternehmen: Für Härtefälle können zinslose Darlehen aus dem Wirtschaftsförderungsfonds an betroffene Unternehmen ausgerichtet werden. 

Kantonale Plattform für Unternehmen: www.ai.ch/kmu-antrag

KANTON BASEL LANDSCHAFT

Die vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft getroffene Soforthilfe für Selbständige und KMU wird per 31. Mai 2020 aufgehoben.

Beteiligung am Bürgschaftsprogramm für Startups. Der Kredit ist auf einen Betrag von 1 Million Franken begrenzt. (Anträge müssen über die EasyGov-Webseite bis zum 31. August 2020 erfolgen). 

Kantonale Plattform für Unternehmen.  

KANTON BASEL STADT

Es werden Überbrückungskredite mit staatlicher Bürgschaft bis zu einer Gesamtsumme von 50 Mio. Franken für baselstädtische Unternehmen gewährt. Die Vergabe erfolgt über die Hausbank der einzelnen Unternehmen. (Anträge müssen bis zum 31. Juli 2020 erfolgen).

Für Unterstützungsleistungen von Selbständigen, welche die Voraussetzungen des Bundes nicht erfüllen, steht ein Gesamtbetrag von 20 Mio. Franken zur Verfügung. Die kantonale Unterstützung wird für die Monate April und Mai 2020 gewährt.

Mietzinshilfen: Der Grosse Rat hat 18 Mio. Franken für Corona-Mietzinshilfen an Basler Geschäfte bewilligt. Vermieterinnen und Vermieter, welche sich mit ihrer Mieterschaft auf eine Reduktion der Miete um zwei Drittel geeinigt haben, erhalten vom Kanton ein Drittel des Netto-Mietzines entschädigt. Der Anspruch besteht solange, bis der Bundesrat das Notrecht aufhebt.

Beteiligung am Bürgschaftsprogramm für Startups. Der Kredit ist auf einen Betrag von 1 Million Franken begrenzt. (Anträge müssen über die EasyGov-Webseite bis zum 31. August 2020 erfolgen). 

Kantonale Informationen zur Corona-Krise für Unternehmen.

KANTON BERN

Sofortiger Beitrag für Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Industrie- und Technologieunternehmen. Übernommen werden während eines Zeitraums von drei Monaten 80 Prozent der Gehälter von bis zu 5 Mitarbeitenden. Maximale Beiträge pro Arbeitsplatz von 30‘000 Franken respektive 150‘000 Franken pro Unternehmen.

Sofortiger Beitrag für kleine Unternehmen. Übernommen werden für drei Monate ein Teil der Projektkosten und Gehälter von Kleinunternehmen. Maximale Beiträge pro Arbeitsplatz 10‘000 Franken respektive 50‘000 Franken pro Unternehmen.

Beteiligung am Bürgschaftsprogramm für Startups. Der Kredit ist auf einen Betrag von 1 Million Franken begrenzt. (Anträge müssen über die EasyGov-Webseite bis zum 31. August 2020 erfolgen). 

Informationen und Anträge Standortförderung Kanton Bern

Unterstützung für Jungunternehmen: 
be-advanced Coaching Paket „Krisenbewältigung Corona
Initiative "Hack-the-Crisis”

Hotline und Plattform für Jungunternehmen: www.be-advanced.ch

KANTON FREIBURG

Beratung und Coaching für Unternehmen: Unentgeltliches Beratungs- und Coaching-Angebot für alle Unternehmen, die dies wünschen (ausser Start-ups, die bereits von FriUp beraten werden). 

Übernahme von Miet- oder Pachtzinsen bzw. Hypothekarzinsen: Der Freiburger Staatsrat hat einen Globalbetrag von 20 Mio. Franken bereitgestellt, um die von der Coronakrise betroffenen Unternehmen von ihren Fixkosten zu entlasten. 

Beteiligung am Bürgschaftsprogramm für Startups. Der Kredit ist auf einen Betrag von 1 Million Franken begrenzt. (Anträge müssen über die EasyGov-Webseite bis zum 31. August 2020 erfolgen). 

Hotline für Darlehen und Bürgschaften 026 304 14 10, Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr.  

Aktuelle Informationen für Jungunternehmen bietet der Start-up Support Kit.

KANTON GLARUS

Zusätzliche Beiträge an Firmen und Selbständige in Not sind in Form von kleineren à-fonds-perdu-Beiträgen oder eines kantonalen Kredites in Ausnahmefällen möglich.

Für die Nothilfe hat der Kanton einen 2.5-Millionen-Fonds geäufnet.

Zusätzliche Kredite: In Ergänzung zur Bundeslösung gewährt der Kanton zudem zinsgünstige Kreditverbürgungen an Unternehmen im Umfang von maximal 10 Millionen Franken. Diese Kredite können bei der Hausbank beantragt werden.

Kantonale Plattform zur Corona-Krise des Kantons Glarus.

KANTON GRAUBÜNDEN

Der Kanton Graubünden stellt einen Rahmenkredit von 80 Mio. Franken für kantonale Solidarbürgschaften zur Verfügung.  Abgedeckt werden maximal 15 Prozent des Umsatzerlöses respektive fünf Millionen Franken pro Unternehmen. Die Vergabe erfolgt über die Hausbank der einzelnen Unternehmen.

Beteiligung am Bürgschaftsprogramm für Startups. Der Kredit ist auf einen Betrag von 1 Million Franken begrenzt. (Anträge müssen über die EasyGov-Webseite bis zum 31. August 2020 erfolgen). 

Informationen für Unternehmen.

Hotline für Unternehmen: 081 254 16 00, Betriebszeiten: Montag bis Freitag 8 bis 19 Uhr; kfsinfo@amz.gr.ch.

KANTON LUZERN

Die Luzerner Kantonalbank LUKB stellt per sofort weitere 50 Mio. Franken für Kredite an KMU bereit, die von der Krise im Zusammenhang mit COVID-19 betroffen sind.  Damit stehen insgesamt 100 Millionen zur Verfügung. Kredite werden nur an LUKB-Kunden gewährt. Gesuche sind an den für den für die Firma zuständigen Kundenberater zu richten. 

Unterstützung für Unternehmen: Coaching Programm „Innovative Krisenbewältigung“ von «zentralschweiz innovativ (Förderprogramm der Zentralschweizer Kantone Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Zug und Uri).

Beteiligung am Bürgschaftsprogramm für Startups. Der Kredit ist auf einen Betrag von 1 Million Franken begrenzt. (Anträge müssen über die EasyGov-Webseite bis zum 31. August 2020 erfolgen). 

Kantonale Plattform für Unternehmen: www.luzern-business.ch/de/coronavirus

KANTON NIDWALDEN

Nidwalden hat zusammen mit lokalen Banken ein Unterstützungspaket in der Höhe von 20 Millionen Franken geschnürt. Dieses wird betroffenen Unternehmen in Form von Überbrückungskrediten zur Verfügung gestellt. Anträge können ab 1. April bis Ende Juli 2020 gestellt werden.

Unterstützung für Unternehmen: Coaching Programm „Innovative Krisenbewältigung“ von «zentralschweiz innovativ (Förderprogramm der Zentralschweizer Kantone Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Zug und Uri).

Informationen der Wirtschaftsförderung 

KANTON OBWALDEN

Kantonales Massnahmenpaket für stark betroffene Unternehmen und Selbständige: OKB Unterstützungsfonds KMU 2020  von 5 Mio. Franken. Gesuche müssen an die Obwaldner Kantonalbank gestellt werden und können auch von Firmen, die nicht OKB-Kunden sind, beantragt werden. Max. Kreditbetrag pro Antrag: 25‘000 Franken.

Unterstützung für Unternehmen: Coaching Programm „Innovative Krisenbewältigung“ von «zentralschweiz innovativ (Förderprogramm der Zentralschweizer Kantone Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Zug und Uri). 

Kantonale Plattform für Unternehmen.

Informationen und Unterstützung:
Gewerbeverband Obwalden, 041 544 12 62, info@gewerbeverband-ow.ch

Volkswirtschaftsdepartement Obwalden, 041 666 63 32, andrea.vonmoos@ow.ch

KANTON SCHAFFHAUSEN

Kantonales Massnahmenpaket für stark betroffene Unternehmen und Selbständige: 50 Mio. Franken zur unbürokratischen Unterstützung der lokalen Wirtschaft für den Zeitraum April bis September 2020. Es werden Überbrückungskredite bis zu 500‘000 Franken gewährt, die zu 85 Prozent vom Kanton verbürgt sind. Voraussetzungen und Vorgehen sind online verfügbar: www.coronahilfe.sh.ch

Härtefallentschädigungen: Durch die Corona-Krise in Not geratene Selbständigerwerbenden und Unternehmen können beim Kanton eine Härtefallentschädigung beantragen.

Beteiligung am Bürgschaftsprogramm für Startups. Der Kredit ist auf einen Betrag von 1 Million Franken begrenzt. (Anträge müssen über die EasyGov-Webseite bis zum 31. August 2020 erfolgen). 

Hotline für Schaffhauser Unternehmen der Wirtschaftsförderung Schaffhausen: 052 674 03 03; info@standort.sh; Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr.

Kantonale Plattform für Unternehmen des Kantons Schaffhausen.

KANTON SCHWYZ

Kantonale Massnahmen für Unternehmen und selbständig Erwerbende: Der Kanton Schwyz übernimmt eine Bürgschaft im Umfang von 50 Mio. Franken. Diese deckt einen Drittel des totalen Kreditvolumens ab, sodass ein Gesamtbetrag von 150 Millionen zur Verfügung steht. Die Kreditvergabe erfolgt über Geschäftsbanken im Kanton Schwyz.

Unterstützung für Unternehmen: Coaching Programm „Innovative Krisenbewältigung“ von «zentralschweiz innovativ (Förderprogramm der Zentralschweizer Kantone Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Zug und Uri).

Beteiligung am Bürgschaftsprogramm für Startups. Der Kredit ist auf einen Betrag von 1 Million Franken begrenzt. (Anträge müssen über die EasyGov-Webseite bis zum 31. August 2020 erfolgen). 

Kantonale Plattform für Unternehmen: Amt für Wirtschaft.  

KANTON SOLOTHURN

Kantons-Hilfe für Selbständige: Für Überbrückungshilfen stehen 10 Mio. Franken zur Verfügung. 

Beteiligung am Bürgschaftsprogramm für Startups. Der Kredit ist auf einen Betrag von 1 Million Franken begrenzt. (Anträge müssen über die EasyGov-Webseite bis zum 31. August 2020 erfolgen). 

Hotline Corona Kanton Solothurn: 0800 112 117, täglich von 8 bis 16 Uhr.

Kantonale Informationen: https://corona.so.ch/wirtschaft/

KANTON ST. GALLEN

Unternehmen mit Sitz im Kanton St.Gallen, die aufgrund der Coronakrise Liquiditätsengpässe haben, können zusätzliche Kredite bis maximal 250'000 Franken beantragen. Der Kanton bürgt für 90 Prozent des Kreditbetrages. Das kantonale Unterstützungsprogramm iüber insgesamt 50 Mio. Franken ergänzt das Bundesprogramm. (Anträge müssen bis Ende August 2020 erfolgen).

Für Jungunternehmen mit innovativer Geschäftsidee, hohem Marktpotenzial und skalierbarem Geschäftsmodell («Start-up-Unternehmen») gewährt der Kanton Solidarbürgschaften. Der Kreditbetrag beträgt im Einzelfall höchstens Fr. 150'000.-. 

Zusätzliche Beteiligung am Bürgschaftsprogramm für Startups. Der Kredit ist auf einen Betrag von 1 Million Franken begrenzt. (Anträge müssen über die EasyGov-Webseite bis zum 31. August 2020 erfolgen). 

Mehr Informationen beim Finanzdepartement des Kantons St. Gallen.


KANTON THURGAU 

Der Kanton Thurgau schafft einen Spezialfonds von 20 Mio. Franken, um zusätzlich zu den Massnahmen des Bundes Thurgauer Unternehmen, Kleingewerbe, Selbständige und Start-ups zu unterstützen. Damit können die Thurgauer Banken Kredite im Rahmen von 100 Mio. Franken vergeben, die vom Kanton zu 85 Prozent verbürgt sind. Die Kreditprüfung erfolgt über die Banken und können vom 15. April bis 30. September 2020 in Anspruch genommen werden.

Hotline Thurgau Coronavirus: 058 345 34 40 (Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr; Wochenende und Feiertage 10 bis 14 Uhr).

Informationen und Beratung:  www.startnetzwerk.ch.

Startnetzwerk Thurgau beantwortet Fragen auch via Whatsapp unter der Nummer 079 601 94 34. 

Übersicht über die Coronamassnahmen: Informationsplattform des Kantons.
 
KANTON URI

Kantonales Massnahmenpaket
für stark betroffene Unternehmen und selbständig Erwerbende: Aus dem kantonalen Wirtschaftsförderungsfonds stehen  finanzielle Mittel für jene Fälle bereit, bei denen die beschlossenen Bundeshilfen nicht greifen. Dafür hat der Regierungsrat die Task Force Wirtschaft eingesetzt, welche konkrete Massnahmen umsetzt. Anfragen müssen schriftlich erfolgen: per Mail über die Adresse wirtschaft@ur.ch oder per Post an die Volkswirtschaftsdirektion Uri, Kontaktstelle Wirtschaft, Klausenstrasse 4, 6460 Altdorf.

Unterstützung für Unternehmen: Coaching Programm „Innovative Krisenbewältigung“ von «zentralschweiz innovativ (Förderprogramm der Zentralschweizer Kantone Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Zug und Uri). 

Beteiligung am Bürgschaftsprogramm für Startups. Der Kredit ist auf einen Betrag von 1 Million Franken begrenzt. (Anträge müssen über die EasyGov-Webseite bis zum 31. August 2020 erfolgen). 

Informationen: Kontaktstelle Wirtschaft; 041 875 24 01, wirtschaft@ur.ch 

WALLIS

Subsidiär zu den Bundesbürgschaften des Bundes bieten die CCF AG und Bürgschaft Westschweiz Finanzhilfen bis zu einer Gesamtsumme von 105 Mio. Franken an die Walliser Unternehmen an. Die CCF AG stellt zudem eine Subventionssumme von 15 Millionen zur Verfügung, um Walliser KMU die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten zu ermöglichen. 

Selbständige: Der Staatsrat stellt einen Betrag von 3 Mio. Franken für Härtefälle bereit, wenn Selbständige von den Massnahmen des Bundes noch von denjenigen des Kantons profitieren.

Beteiligung am Bürgschaftsprogramm für Startups. Der Kredit ist auf einen Betrag von 1 Million Franken begrenzt. (Anträge müssen über die EasyGov-Webseite bis zum 31. August 2020 erfolgen). 

The Ark, Stiftung für Innovation im Kanton Wallis, verstärkt die Hilfe für Walliser Technologie-Start-ups. 

Hotline Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation DWTI covid-seti@admin.vs.ch,  027 606 73 89, Montag-Freitag 8 bis 11 und 14 bis 16 Uhr.

Information für Unternehmen der DWTI. 

KANTON ZUG

Der Kanton Zug gewährt eine Kreditausfallgarantie im Umfang von 100 Mio. Franken zur Stützung der Zuger Unternehmen. Für Einzelunternehmen, Selbständige und kleine Unternehmen bis zu 20 Mitarbeitenden stehen 20 Mio. Franken für à fonds perdu Überbrückungsleistungen zur Verfügung.  

Information zur Corona-Krise des Kantons Zug für Unternehmen 

Beteiligung am Bürgschaftsprogramm für Startups. Der Kredit ist auf einen Betrag von 1 Million Franken begrenzt. (Anträge müssen über die EasyGov-Webseite bis zum 31. August 2020 erfolgen).

Informationsplattform:
KMU Helpcenter für die Zuger Wirtschaft. 

KANTON ZÜRICH

Kantonales Massnahmenpaket für stark betroffene Unternehmen: Dank einer Kreditausfallgarantie des Kantons können Kredite in Höhe von insgesamt 500 Mio. Franken an KMU und Startups mit Hauptsteuersitz im Kanton Zürich gewährt werden. Die Kreditvergabe erfolgt durch die Hausbank des jeweiligen Unternehmens. 

Im Rahmen dieses Programms bietet die Zürcher Kantonalbank (ZKB) Existenzgründern ein Wandeldarlehen bis zu einem Betrag von CHF 500.000 an. Die Laufzeit beträgt maximal 4,5 Jahre (bis zur Rückzahlung oder Wandlung), der Zins von 0,5% p.a. Das Darlehen wird mit neuen Investorengeldern abgeglichen. Bei der Wandlung erhält die ZKB einen Discount von 20% gegenüber anderen Investoren in der Runde. Gesuche für Wandelanleihen können über das bestehende Bankkonto des Start-ups bei der ZKB eingereicht werden oder für neue ZKB-Kunden über Daniel Schoch, Leiter ZKB-Startfinanzierung. Das Darlehen wird nur selektiv gewährt.

Weitere 15 Mio. Franken werden als Soforthilfe für selbständig Erwerbende mit Wohnsitz im Kanton Zürich bereitgestellt. Die Vergabe erfolgt über die Wohngemeinde des Betroffenen. 

Kantonale Informationen des Amtes für Wirtschaft und Arbeit 

Coronavirus Hotline 0800 044 117, Montag bis Freitag 8 - 20 Uhr.

(CN - aufdatiert am 29. Mai 2020)

 

 

 

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