Good news für Aargauer Jungunternehmer

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28.09.2016

Der Kanton Aargau denkt nicht daran, die Aktien von Gründern und Business Angels nach einer Finanzierungsrunde zum Verkehrswert zu besteuern. Dies geht aus der Antwort auf eine Interpellation im Grossen Rat hervor.

Zur Erinnerung: Im Mai gab der Kanton Zürich bekannt, dass er an seiner Steuerpraxis gegenüber Jungunternehmer festhalte. In Zürich werden die Aktien von Startups ab dem vierten Geschäftsjahr auf der Grundlage der jeweils letzten Finanzierungsrunde bewertet.

Gleichzeitig hiess es damals, man strebe im Rahmen der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) eine national einheitliche Regelung an. Und man gehe davon aus, dass die Zürcher Praxis Schule machen werde.   

Schon im Nachbarkanton Kanton Aargau will man davon aber nichts wissen wie aus der Antwort des Regierungsrates auf eine Interpellation aus dem Grossen Rat hervorgeht. Man wolle im Gegensatz zum Kanton Zürich bei der Bemessung der Vermögensteuer beim Substanzwert bleiben.  

«Dies, weil sich das Startup-Unternehmen immer noch in der Aufbauphase befindet und sich die tatsächliche wirtschaftliche Situation auch bei solchen Entwicklungen nicht grundsätzlich ändert. Der Kanton Aargau wendet diese Praxis zugunsten der Startups schon seit Jahren an und beabsichtigt auch künftig daran festzuhalten.»

Entgegen der Einschätzung aus dem Kanton Zürich ist die Aargauer Regierung auch nicht der Meinung, das Thema müsste auf nationaler Ebene diskutiert werden. Eine Einwirkung des Regierungsrates auf die SSK sei weder notwendig noch angemessen. Und:

 «Falls sich die Finanzdirektorenkonferenz mit dieser Thematik befasst, wird sich der Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen für eine Lösung gemäss Aargauer Praxis einsetzen».

(jd)

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