Kanton Zürich: Weniger Vermögenssteuer für Startup-Gründer

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Stefan Kyora

01.03.2016
Zürich

Jetzt ging es schnell: Vor kurzem hatte der Zürcher Regierungsrat noch seine Praxis der Besteuerung bei Startups gegenüber dem Kantonsparlament verteidigt. Nach Gesprächen mit Vertretern aus der Startup-Szene wird die Praxis nun geändert: Astronomische Vermögenssteuern für Jungunternehmer gehören damit der Vergangenheit an.

Im Kanton Zürich wurden die Anteile von Gründern und Mitarbeitern an Startups bis anhin nach der Bewertung in der letzten Finanzierungsrunde bewertet. Dies führte dazu, dass die Vermögenssteuer für die Gründer sehr hoch ausfallen. Dies obwohl die Gründer sich nur niedrige Löhne auszahlten und auch kein Geld hatten sparen können. Noch im Februar hatte der Zürcher Regierungsrat diese Praxis gegenüber dem Kantonsparlament verteidigt. Nun lenkt er ein. Dies nach Gesprächen mit Startup-Vertretern. Stark engagiert hatten sich unter anderem Digital Zurich 2025 und die Kick Foundation.

Sonderregelung für die ersten fünf Jahre
Die neue Regelung, die das Steueramt heute in einer Medienmitteilung vorstellte, sieht nun so aus: Investorenpreise der ersten drei Geschäftsjahre werden steuerlich nicht berücksichtigt; die Unternehmen werden in dieser Periode zum in der Regel sehr geringen Substanzwert besteuert. In den folgenden zwei Jahren wird der Vermögenssteuerwert aus dem Durchschnitt zwischen dem Substanzwert und den Investorenpreisen ermittelt; dabei werden die Investorenpreise im vierten Geschäftsjahr einfach und der Substanzwert doppelt berücksichtigt; im fünften Geschäftsjahr erfolgt die Bewertung dann umgekehrt. Ab dem sechsten Jahr wird auf die erzielten Investorenpreise abgestellt. Bei den Start-ups der Biotech- und der Medtech-Branche ist die Startphase auf Grund der längeren Entwicklungsprozesse von drei auf fünf Jahre erweitert.

Die Praxisänderung tritt sofort in Kraft. Sie kommt allerdings dann nicht zur Anwendung, wenn Aktionäre einen massgeblichen Teil ihrer Anteile verkaufen oder wenn die Unter-nehmen den Verkehrswert selber festlegen, was zum Beispiel im Zusammenhang mit der Ausgabe von Mitarbeiterbeteiligungen der Fall sein kann. Das Steueramt wird die Bewertung von Start-ups ausserdem auch in den zuständigen Gremien der Schweizerischen Steuerkonferenz zur Diskussion stellen.

Das Thema hatte die Zürcher Jungunternehmerszene sehr bewegt. Nicht nur die Artikel im Startupticker, sondern auch ein Blogbeitrag von Serial Entrepreneur und Investor Roland Zeller hatte intensive Diskussionen ausgelöst.

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