Keine Steuererleichterungen für Startup-Mitarbeiter

Please login or
register

Stefan Kyora

07.06.2017
Parlament

Mitarbeiter von Jungunternehmen, die auch mit Aktien entlohnt werden, müssen bei einem Verkauf des Startups den Kapitalgewinn teilweise als Einkommen versteuern. Eine parlamentarische Initiative von Jacqueline Badran, welche die Problematik entschärfen wollte, ist gestern vom Nationalrat abgelehnt worden.

Werden Mitarbeiter von Startups auch mit Aktien entlohnt, bieten Steuerbehörden bei der Bewertung dieser Aktien Hand, insofern die Besteuerung zu einem Formelwert erfolgen kann, welcher wesentlich unter dem Wert eines von einem Investor bezahlten Preises liegt. In einem solchen Fall wird aber später bei der Veräusserung des Unternehmens oder beim Verkauf der Aktien durch den Mitarbeiter immer an diesem Formelwert festgehalten. Eine Differenz zwischen dem Formelwert im Zeitpunkt der Veräusserung und dem Veräusserungserlös des Mitarbeiters wird als Einkommen besteuert. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Aktien an einen unabhängigen Dritten veräussert werden oder an die Börse gebracht werden. Nur die Differenz zwischen ursprünglichem Kauf zum Formelwert und späterem Formelwert bei Verkauf gilt als steuerfreier Kapitalgewinn.

Somit verliert der Mitarbeiter die Möglichkeit, einen steuerfreien Kapitalgewinn zu erzielen, obwohl das Steuergesetz vorsieht, dass Kapitalgewinne im Privatvermögen steuerfrei sind. Da der gesamte Veräusserungserlös mit der Einkommenssteuer erfasst wird, wird vielfach aufgrund der Progression zum Maximalsatz besteuert. Inklusive Sozialversicherungen kann das zu einer Belastung von bis zu 50 Prozent führen. Zudem wird auch die Unternehmung belastet, da auf dem Gewinn auch Arbeitgeberbeiträge bezahlt werden müssen.

Eine parlamentarische Initiative der Zürcher SP Nationalrätin Jacqueline Badran wollte diese Belastung durch Änderungen im Gesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) und im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden deutlich reduzieren. Die Initiative schlug etwa vor, dass DBG so zu ändern, dass sich der Verkehrswert der Mitarbeiteraktien von Start-up-Unternehmen während den ersten 7 Jahren seit Gründung nach dem Eigenkapital des Unternehmens bemisst. Bei nichtbörsenkotierten Mitarbeiteroptionen von Start-up-Unternehmen sollte der Verkehrswert der Aktie ebenfalls so bemessen werden und die steuerbare Leistung um 50 Prozent ermässigt werden.

Gestern wurde nun im Nationalrat über die Initiative entschieden. Sie wurde mit 116 gegen 59 Stimmen bei 14 Enthaltungen abgelehnt. Auf Ablehnung stiess die Initiative hauptsächlich bei der SVP, aber auch FDP und CVP Vertreter sprachen sich mehrheitlich gegen den Vorstoss aus.

Bild: Parlamentsdienste Bern

0Comments

rss