Deutschland: 150 Millionen Euro für Business Angel

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23.04.2013

Auf der Sitzung des Beirats „Junge Digitale Wirtschaft“ am 22.04.2013 gab Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler den Start des „Investitionszuschusses Wagniskapital“ zum 15.05.2013 bekannt. Ab diesem Zeitpunkt können Business Angels einen Zuschuss von 20 Prozent ihres Investitionsbetrages beantragen.

Mit dem „Investitionszuschuss Wagniskapital“ des deutschen Bundesministeriums für Wirtschaft werden private Investoren (natürliche Personen) gefördert, die Gesellschaftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben. Der Zuschuss ist an eine Reihe von Bedingungen geknüpft. Bei dem Investor muss es sich um eine natürliche Person mit Hauptwohnsitz in der EU handeln, die nicht mit dem Unternehmen verbunden ist. Bei der Firma, in die investiert wird, muss es sich um ein kleines, innovatives und unabhängiges Unternehmen handeln muss, das jünger als zehn Jahre ist.

Im Rahmen der Antragstellung wird dem jungen Unternehmen die Förderfähigkeit für den Investitionszuschuss Wagniskapital bescheinigt. Diese Bescheinigung kann zusammen mit Informationen über den Investitionszuschuss Wagniskapital für die Akquise von Investoren eingesetzt werden. Damit vergrößern sich die Chancen für das Unternehmen, eine Finanzierung über Wagniskapital zu erhalten.

Für den Investor wird das Risiko einer Kapitalbeteiligung durch den Investitionszuschuss Wagniskapital verringert. Der Investor bekommt 20 Prozent der Summe zurückerstattet, mit der er sich an einem jungen innovativen Unternehmen beteiligt. Seine Gesellschaftsanteile dagegen verbleiben komplett bei ihm. Verkauft der Investor nach einer Mindesthaltedauer von drei Jahren seine Anteile, muss er den Zuschuss nicht zurückzahlen.

Bis 2016 stellt Deutschland für den Investitionszuschuss insgesamt 150 Millionen Euro bereit.

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